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BND-Außenstelle in Bad Aibling

© dpa/Andreas Gebert

Geheimdienste: Datenschutzbeauftragte wirft BND schwere Rechtsbrüche vor

Harte Vorwürfe auf 60 Seiten: Der BND hat laut einem Gutachten der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff etwa Daten unbescholtener Bürger gespeichert. Sie fordert scharfe Konsequenzen.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat dem Bundesnachrichtendienst (BND) einem Medienbericht zufolge systematische Gesetzesverstöße vorgeworfen. In einem geheimen Gutachten, das NDR und WDR einsehen konnten, heißt es demnach, der BND habe „ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet“. Das 60-Seiten-Gutachten sei auf den März 2016 datiert.

Allein 30 Mal falle der Begriff "rechtswidrig" im Zusammenhang mit den Abhöraktionen des BND. Aus den Details des Berichts gehe hervor, dass der BND personenbezogene Daten erhebe, "die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind". So seien beispielsweise zu einer Zielperson "personenbezogene Daten von fünfzehn unbescholtenen Personen erfasst und gespeichert" worden .

Insgesamt listet Voßhoff demnach in ihrem Gutachten zwölf Rechtsverstöße in sieben Arbeitsfeldern auf. Als Rechtsverstoß werte die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete bereits, dass der BND ihre Untersuchungsarbeit erheblich behindert habe. "Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich", zitierten die Sender aus dem Gutachten. "Dies sind schwerwiegende Rechtsverstöße."

Insbesondere bei der Prüfung der umstrittenen Selektoren-Listen habe der BND die Arbeit der Beauftragten blockiert. Selektoren sind etwa Telefonnummern oder Mail-Adressen, nach denen in Datenbanken gezielt gesucht wird.

In mehrfacher Hinsicht erhebe der BND mit Hilfe einer Software des US-Geheimdienstes NSA personenbezogene Daten, die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich seien, zitieren NDR und WDR aus dem Bericht. In zwei Datenbanken verarbeite der BND Selektoren-Anfragen der NSA, die nutzlos für die Arbeit des deutschen Nachrichtendienstes seien und die der Dienst offenbar auch nicht weiter überprüfe, was ein Verstoß gegen das BND-Gesetz sei.

In der Summe halte Voßhoff die Gesetzesverstöße für so schwerwiegend, dass der BND wohl weite Teile seiner Telekommunikations-Überwachung in Bad Aibling einstellen müsste. Als Reaktion auf die NSA/BND-Spähaffäre soll die Rechtsgrundlage geändert werden. Ein Gesetzesentwurf ist bereits in den Bundestag eingebracht worden. (dpa, AFP)

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