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Kurnaz

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Geheimdienste: Der Fall Kurnaz ist abgeschlossen

Die deutschen Elite-Soldaten, denen Misshandlung des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz vorgeworfen wurde, sind freigesprochen. Kurnaz' Anwalt dazu: Das Verteidigungsministerium habe niemals ein "aktives Aufklärungsinteresse" gehabt.

Sechseinhalb Jahre nach der angeblichen Misshandlung des in Bremen geborenen Türken Murat Kurnaz ist das Verfahren gegen zwei deutsche Elite-Soldaten abgeschlossen. Kurnaz verzichte nach dem Ermittlungsstopp gegen die Bundeswehrsoldaten auf weitere Rechtsmittel, teilte der Anwalt des ehemaligen Guantánamo-Häftlings, Bernhard Docke, am Mittwoch in Bremen mit.

Die Tübinger Staatsanwaltschaft hatte im März das Verfahren gegen die Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) wegen angeblicher Misshandlungen eingestellt. Eine Beschwerde wies die Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft zurück. Nun wäre zwar beim Stuttgarter Oberlandesgericht ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren, eine Wiederaufnahme aber angesichts "diverser Aufklärungshindernisse" nicht zu erwarten, so Docke.

Schläge und Tritte wurden bestritten

Kurnaz hatte den Soldaten vorgeworden, ihn Anfang 2002 in einem US-Gefangenenlager im afghanischen Kandahar geschlagen und getreten zu haben. Die Soldaten, die in dem Lager zu Wachdiensten eingeteilt waren, bestritten die Vorwürfe.

Gegen den Ermittlungsstopp hatte Docke zweimal vergeblich Beschwerde eingelegt. "Ein aktives Aufklärungsinteresse haben wir beim Bundesministerium für Verteidigung zu keinem Zeitpunkt erkennen können", kritisierte der Anwalt jetzt. Zunächst sei bestritten worden, dass deutsche Soldaten Anfang 2002 in Afghanistan gewesen seien. Später seien nur mündliche Kontakte der KSK-Soldaten mit Kurnaz eingeräumt worden. Diverse Unterlagen seien "auf mysteriöse Art und Weise versehentlich" vernichtet worden. US-Soldaten hätten Aufklärungshilfe leisten können, die US-Regierung habe jedoch die Rechtshilfe verweigert.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Rainer Christ in Stuttgart hatte nach der Einstellung von einem "Freispruch zweiter Klasse" gesprochen. Die Ermittlungen würden nicht wegen erwiesener Unschuld gestoppt, sondern weil die Verdachtsmomente gegen die Soldaten nicht ausreichten. (mpr/dpa)

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