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Politik: Geld vom Bund für Bildung – SPD will Verfassung ändern

Berlin - Wie kann der Bund mehr Geld als bisher in die Bildung investieren, ohne in die Bildungshoheit der Länder einzugreifen? Die SPD glaubt eine Lösung gefunden zu haben.

Berlin - Wie kann der Bund mehr Geld als bisher in die Bildung investieren, ohne in die Bildungshoheit der Länder einzugreifen? Die SPD glaubt eine Lösung gefunden zu haben. Hannelore Kraft, als SPD-Vizevorsitzende zuständig für die Bildung, Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen und derzeit Präsidentin des Bundesrats, stellte am Freitag in Berlin einen Änderungsvorschlag für das Grundgesetz vor, der die Aufhebung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Bildung bedeuten würde.

Mit einem „neuen Artikel 104 c“ soll der Bund in die Lage versetzt werden, „den Ländern Finanzhilfen für Bildungsausgaben“ zu gewähren. Dabei müsse der Bund „alle Länder gleich behandeln und ihre Bildungshoheit beachten“. Die Finanzhilfen könnten „unbefristet gewährt“ werden. Geregelt werden sollen sie über Bund-Länder-Vereinbarungen, die die Länder nur einstimmig schließen können.

Mit diesem Zusatz zum Grundgesetz wäre der sehr eng gefasste Artikel 104 b für den Bereich von Bildungsinvestitionen aufgebrochen. Dort ist geregelt, dass der Bund Finanzhilfen „für besonders bedeutsame Investitionen“ gewähren kann, um eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ etwa durch eine Naturkatastrophe abzuwehren, oder die unterschiedliche Wirtschaftskraft im Bundesgebiet auszugleichen.

Die SPD wolle mit ihrem Vorschlag „die Starre, in die wir nach der Föderalismusreform geraten sind, auflösen“, sagte Kraft. In einem Leitantrag zu Bildung und Integration, über den ihre Partei im Dezember auf dem Bundesparteitag abstimmen werde, würden darüber hinaus „mindestens 20 Milliarden mehr für Bildung“ gefordert. Ab 2013 sollen zehn Milliarden aus dem Steueraufkommen des Bundes fließen, weitere zehn Milliarden sollten die Länder durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer erhalten. Einen entsprechenden Entwurf werde der Parteivorstand am Montag beschließen.

Die SPD-Initiative basiert auf einer Studie von Joachim Wieland (Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Hilfen, wie sie ein Artikel 104 c ermöglichen würde, seien bereits geleistet worden – „in einer Grauzone“, sagte Wieland. Mit dem Zusatz wären sie verfassungsrechtlich abgesichert. Das sei politisch durchsetzbar: „Die Länder riskieren nichts und verlieren nichts.“ Amory Burchard

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