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Die NSA-Zentrale in Fort Meade, Maryland

© dpa

Gemeinsamer Antrag: Streit um NSA-Untersuchungsausschuss

Die Regierungsfraktionen sind der Opposition entgegengekommen, aber eine Einigung gibt es noch nicht: Im Bundestag wird weiter darüber gestritten, welchen Untersuchungsauftrag ein NSA-Untersuchungsausschuss bekommen soll.

Der Streit um einen gemeinsamen Antrag von Regierungs- und Oppositionsfraktionen zur Einsetzung eines NSA-Untersuchungsausschusses geht weiter. Ein Gespräch der Parlamentarischen Geschäftsführer diese Woche blieb insofern ohne Erfolg, als dass Linke und Grüne auf ihrem gemeinsamen Antrag beharren.

Beide Seiten hatten eigene Anträge mit eigenen Untersuchungsschwerpunkten vorgelegt. Vor allem der Opposition fehlten in der Vorlage von Union und SPD einige entscheidende Punkte. So wollen Linke und Grüne, dass auch das Verhalten der Bundesregierung nach Bekanntwerden der Vorgänge rund um den US-Geheimdienst NSA untersucht wird. Außerdem sollte der Aspekt „Geheime Kriege“ mit aufgenommen werden. Dabei steht etwa die Frage im Mittelpunkt, inwieweit die NSA auf deutschem Boden Asylbewerber befragt hat. Auch ein möglicher Ringtausch zwischen deutschen und amerikanischen beziehungsweise britischen Nachrichtendiensten sollte nach Ansicht der Opposition thematisiert werden. Also, ob der Bundesnachrichtendienst auf Daten und Informationen zurückgegriffen hat, die er in Deutschland nicht hätte sammeln dürfen, aber von der NSA bekommen hat.

Dieser Punkt war bereits im Entwurf der Regierungsfraktionen angespielt, die beiden anderen Punkte haben Union und SPD eingearbeitet. Nun geht der Regierungsentwurf an einigen Stellen sogar deutlich weiter. So wird dort auch das Thema Wirtschaftsspionage aufgenommen. Der Untersuchungsauftrag wurde konkreter gefasst, so dass es auch keine verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten geben könne, heißt es in den Regierungsfraktionen. Genau das sei ein Problem des Antrags von Linken und Grünen. Vieles sei dort so allgemein gehalten und sogar außerhalb der Kompetenzen des Bundestages, dass auf dieser Grundlage kein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden könne.

Die Opposition will von ihrem Antrag nicht abrücken. An diesem Donnerstag werden zwei Anträge ins Plenum eingebracht, beide landen im Geschäftsordnungsausschuss. Scheinbar will die Opposition den NSA-Ausschuss auch zum Symbol für die Durchsetzung ihrer Minderheitsrechte machen. Große inhaltliche Differenzen gibt es zwischen den Koalitionsfraktionen und der Opposition nicht. Soll möglicherweise ein Exempel statuiert werden? „Wir wollen nicht dauerhaft auf den vermeintlich guten Willen der Regierungsfraktionen angewiesen sein“, heißt es aus der Grünen-Fraktion.

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