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Politik: Gentechnik: Friedrich Merz im Interview: "Der Ethikrat gefährdet die Gewaltenteilung"

Friedrich Merz (45) ist Chef der Unions-Bundestagsfraktion. Die Bedenken in der CDU gegen den Nationalen Ethikrat sind groß.

Friedrich Merz (45) ist Chef der Unions-Bundestagsfraktion.

Die Bedenken in der CDU gegen den Nationalen Ethikrat sind groß. Warum soll sich die Regierung keinen Rat von Experten holen?

Es spricht nichts dagegen, dass sich die Bundesregierung wissenschaftlich beraten lässt. Große Bedenken habe ich dagegen, dass eine neue Institution beim Bundeskanzler eingerichtet wird, der jede demokratische Legitimation fehlt, Entscheidungen zu treffen. Ich sehe das besonders kritisch, weil damit die parlamentarische Enquete-Kommission, die genau zum selben Thema seit langer Zeit Gespräche führt, konterkariert und zur Bedeutungslosigkeit herabgewürdigt wird. Solche Fragen gehören ins Parlament und nicht in die Räte der Regierung.

Das Thema Bio- und Gentechnik scheint von so einer Tragweite, dass es doch nicht schaden kann, wenn ein hochkarätig besetztes Gremium sich damit befasst.

Es spricht nichts gegen die Diskussion, aber hier werden Vertreter der Wirtschaft und Wissenschaft einseitig von der Regierung vereinnahmt. Jeder weiß, dass es auch in einem solchen Ethikrat keine übereinstimmende Positionsbestimmung geben kann. Am Ende wird er als Alibi herhalten müssen, damit Schröder wieder ein "kraftvolles" Basta sprechen kann. Diese Fragen der ethischen Grenzen gehören ins Parlament. Ich sehe in dem Ethikrat eine schleichende Entparlamentarisierung unserer Republik.

Fehlt dem Parlament das Selbstbewusstsein, das Thema unabhängig davon zu behandeln?

Nein, sicher nicht. Aber wenn das so kommt, geschieht genau die Herabsetzung der honorigen Mitglieder des Ethikrates, die ich sowieso befürchte. Desweiteren gefährdet der Ethikrat die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative. Er verwischt die Grenzen zwischen parlamentarischer Verantwortung und Regierungshandeln.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft will die Forschung mit embryonalen Stammzellen zuzulassen. Ein Dammbruch?

Dieser Schritt würde die bisherigen Restriktionen des Embryonenschutzgesetzes auflösen. Ich habe Zweifel, ob uns dies erlaubt sein darf. Die Frage muss nach Beratungen vom Gesetzgeber entschieden werden.

Bundesforschungsministerin Bulmahn will die Frage im Ethikrat diskutiert wissen.

An diesem Beispiel ist zu erkennen, welche fatale Wirkung die Berufung eines solchen Rates hat. Diese Frage erfordert, wenn wir sie neu beantworten, eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes. Das kann der Ethikrat nicht leisten. Erstens weil er keine einhellige Meinung zu dem Thema finden wird. Und zweitens die Entscheidung nicht auf Vorschlag der Regierung getroffen werden kann, die das alleinige Wissen für sich reklamiert und dem Parlament die Frage nur zur Entscheidung mit Ja oder Nein vorlegt.

Die Bedenken in der CDU gegen den Nationalen Ethik

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