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Politik: Gentechnik: Legaler Import

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat die Einfuhr embryonaler Stammzellen nach Deutschland zu Forschungszwecken ausdrücklich als legal bezeichnet. "Das Embryonenschutzgesetz verbietet den Import von embryonalen Stammzellen nicht", sagte sie am Donnerstag im DeutschlandRadio Berlin.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat die Einfuhr embryonaler Stammzellen nach Deutschland zu Forschungszwecken ausdrücklich als legal bezeichnet. "Das Embryonenschutzgesetz verbietet den Import von embryonalen Stammzellen nicht", sagte sie am Donnerstag im DeutschlandRadio Berlin. Man müsse den Unterschied zwischen embryonalen Stammzellen und Embryonen sehen. Die aus Embryonen gewonnenen Stammzellen könnten selbst "nicht mehr die Anlagen zum Menschen haben". Im Mittelpunkt der gegenwärtigen Diskussion stehe die Frage, ob es einen verfassungsrechtlichen Beginn des werdenden menschlichen Lebens gebe. "Das wird man genau prüfen müssen, weil es hier auch andere Auffassungen von Politikern und Verfassungsrechtlern gibt", sagte die Ministerin.

Das 1990 verabschiedete Embryonenschutzgesetz verbietet neben anderen Manipulationen ausdrücklich nur jede Verwendung von Embryonen und zu einem Menschen entwicklungsfähigen embryonalen Zellen, sofern dies nicht der Erhaltung dient.

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