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Politik: Gentechnik: Umstrittenes Patent auf Herbizid-resistente Pflanzen bestätigt

Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein umstrittenes Patent auf gentechnisch veränderte Pflanzen bestätigt, die gegen ein bestimmtes Unkrautvernichtungsmittel resistent sind. Nach einer öffentlichen Verhandlung wies die Behörde in München am Mittwoch die Einwände der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen das bereits 1993 erteilte Patent zurück.

Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein umstrittenes Patent auf gentechnisch veränderte Pflanzen bestätigt, die gegen ein bestimmtes Unkrautvernichtungsmittel resistent sind. Nach einer öffentlichen Verhandlung wies die Behörde in München am Mittwoch die Einwände der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen das bereits 1993 erteilte Patent zurück. Greenpeace-Vertreter Christoph Then zeigte sich enttäuscht und forderte ein gesetzliches Verbot von Patenten auf Leben und auch auf Saatgut, Pflanzen und deren Gene.

Inhaber des Patents EP 275957 ist die Firma Agrevo, eine Tochter des europäischen Chemie-Riesen Aventis mit Sitz in Straßburg. Bei dem Patent geht es nach Greenpeace-Angaben um ein Gen, mit dem Pflanzen gegen das vom selben Konzern hergestellte Unkrautvernichtungsmittel Basta resistent gemacht werden. Das aus Bakterien isolierte Gen komme in der Natur vor und sei mit bekannten Methoden isoliert worden, so dass von einer patentfähigen Erfindung keine Rede sein könne, sagte Then. Die Experten des Patentinhabers betonten, es handele sich um ein modifiziertes Gen, das so nicht in der Natur vorkomme.

Das Patent verstoße gegen das Europäische Patentübereinkommen, das die Patentierung von Pflanzensorten verbiete, erklärte Then in der Verhandlung. Dem hielten die Patentinhaber entgegen, dass sich das Patent nicht auf eine einzelne Pflanzensorte beziehe, sondern die Resistenz in eine Reihe von Nutzpflanzen wie Mais, Bohnen oder Tomaten "eingebaut" werden könne. Auch die Experten des Europäischen Patentamts machten bereits in der Verhandlung deutlich, dass ein Patent auch einzelne Pflanzensorten umfassen könne, es jedoch nicht einen Patentanspruch auf eine bestimmte Pflanzensorte insgesamt erheben dürfe. Mit der Entscheidung habe das Patentamt wieder einmal bestätigt, dass es zu einer wirksamen Selbstkontrolle nicht in der Lage sei, erklärte Then. Nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe werde man weitere rechtliche Schritte prüfen.

Die Behörde befasst sich an diesem Donnerstag in einer weiteren mündlichen Verhandlung mit Einwänden gegen das Patent auf die so genannte Anti-Matsch-Tomate "Flavr Savr". Dieses Patent war bereits 1994 vom EPA an die inzwischen zum US-Agrarkonzern Monsanto gehörende Firma Calgene erteilt worden.

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