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Geplante Grundgesetz-Änderung: Sexuelle Identität: Stadtstaaten scheitern im Bundesrat

Mit dem ausdrücklichen Grundrechtsschutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität wird es vorerst nichts.

Berlin - Der Bundesrat lehnte am Freitag den Antrag der drei Stadtsstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ab, das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Die drei Länder wollten erreichen, dass der Artikel 3 der Verfassung, der die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert, ergänzt wird: Nach der Bestimmung, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe, sollte eingefügt werden, das dies auch für die „sexuelle Identität“ gelten solle. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen seien auch heute noch Anfeindungen in der Gesellschaft ausgesetzt, argumentierten die Antragsteller. Zustimmung kam jedoch nur vom Saarland, Thüringen, Brandenburg und Rheinland- Pfalz. Nach den Koalitionen in diesen Ländern zwar eine breite Fünfparteienkoalition – doch reichte es eben nur für 25 Stimmen. Die Mehrheit im Bundesrat liegt bei 35 Stimmen.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bedauerte das Votum. „Es bleibt weiterhin richtig, den Schutz von Schwulen und Lesben im Grundgesetz zu verankern“, sagte er. Es gebe nach wie vor Diskriminierung wegen sexueller Orientierung. Die Argumentation vor allem bei Union und FDP, eine Verfassungsänderung sei unnötig, nannte Wowereit „unglaubwürdig“. Er hoffe jetzt auf eine breite gesellschaftliche Debatte, um das Thema weiter voranzutreiben. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) warf den ablehnenden Ländern vor, einen gesellschaftlichen Aufbruch verschlafen zu haben. Benachteiligung von Homosexuellen bis hin zu Gewalt finde in Deutschland nach wie vor statt. Demokraten dürften dies nicht hinnehmen. Er erinnerte daran, dass trotz des schon seit 1949 geltenden Verbots der Benachteiligung wegen der Geschlechtszugehörigkeit die Homosexualität noch lange Zeit strafrechtlich verfolgt worden sei.

Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte, er teile das Ziel eines besseren Diskriminierungsschutzes, aber nicht den Weg dahin. Der Schutz der sexuellen Identität sei schon jetzt durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz gegeben. Auch im Arbeits- und Beamtenrecht sei dies verankert. Entsprechend argumentierte Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, sprach von einem „Armutszeugnis insbesondere für die angebliche Bürgerrechtspartei FDP“. Albert Funk

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