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Geplante Neuregelung: Zypries für mehr Fairness bei Scheidungen

Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Justizministerin mehr Gerechtigkeit für Geschiedene sicherstellen. Unter anderem soll verhindert werden, dass ein Partner das gemeinsame Geld im letzten Moment ausgibt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will den Vermögensausgleich im Scheidungsfall gerechter regeln. Mit einem Gesetzentwurf, der an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett behandelt wird, sollen Schwachstellen der bisherigen Regelung korrigiert werden, wie Zypries am Dienstag in Berlin sagte. Dies betrifft die Berücksichtigung von in die Ehe eingebrachten Schulden und Vorkehrungen gegen unredliche Vermögensverschiebungen bei der Scheidung.

Die Neuregelung, die am 1. September 2009 in Kraft treten soll, betrifft nur Ehepaare, die im gesetzlichen Güterstand gelebt haben. Dies ist die Mehrzahl. Heute wird laut Justizministerium jede dritte Ehe geschieden. Ist in einem Ehevertrag nichts anderes geregelt, wird bei einer Scheidung der während der Ehe erzielte Zugewinn zwischen den Partner zu gleichen Teilen verteilt. An diesem bewährten Grundsatz wolle man festhalten, betonte Zypries.

Schulden sollen nicht mehr mit Zugewinn verrechnet werden

Künftig sollen aber Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden waren, nicht mehr mit dem Zugewinn verrechnet werden. Bisher konnte ein "negatives Anfangsvermögen" dazu führen, dass ein Partner einen Ausgleich zahlen musste, obwohl sein Zugewinn nicht höher war als der des anderen.

Erzielen beispielsweise beide während der Ehe einen Zugewinn von je 50.000 Euro, hatte einer aber 30.000 Euro Schulden eingebracht, müsste bei einer Scheidung der andere einen Ausgleich von 15.000 Euro zahlen. Nach geltendem Recht reduziert die Schuldentilgung den Vermögenszuwachs auf 20.000. Künftig wird das "negative Anfangsvermögen" nicht mehr mit dem Zugewinn von 50.000 Euro verrechnet. Ein Ausgleich wäre nicht mehr fällig.

Auskunftspflicht soll verstärkt werden

Um zu verhindern, dass ein Partner bei einer Scheidung Vermögen in Sicherheit bringt oder schnell noch ausgibt, führt der Gesetzentwurf einen vorläufigen Rechtsschutz ein und zieht den Stichtag vor, der für die Höhe der Ansprüche maßgeblich ist. Nach geltendem Recht kommt es bei der Berechnung des Zugewinns auf den Zeitpunkt der förmlichen Zustellung des Scheidungsantrags an. Die Ausgleichsforderung errechnet sich später aber aus dem bei der rechtskräftigen Scheidung vorhandenen Vermögen. Mittlerweile könnte der ausgleichspflichtige Ehegatte Vermögen beiseite schaffen. Die Reform sieht vor, dass die Zustellung des Scheidungsantrag für die Berechnung des Zugewinns und zugleich auch für die konkrete Höhe der Ausgleichsforderungen maßgeblich ist. Gegen Manipulationen soll auch ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren helfen, um zu verhindern, dass ein Partner Vermögen beiseite schafft.

Ferner soll die Auskunftspflicht der Partner über ihr Vermögen verstärkt werden. Um die gegenseitigen Angaben besser überprüfen zu können, müssen künftig auch Belege vorgelegt werden. (mpr/dpa)

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