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Gerechtigkeitsdebatte: SPD will Managergehälter übers Steuerrecht begrenzen

Eine gesetzliche Obergrenze für Managerbezüge lehnen die Sozialdemokraten zwar ab. Doch Millionensummen sollen nur noch zur Hälfte beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Außerdem will sich die SPD mit den Gewerkschaften versöhnen.

In der Debatte über die Höhe von Managergehältern will die SPD nun über das Steuerrecht für eine Begrenzung sorgen. Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" sollen die Einkommen geschmälert werden, indem für die Konzerne Steuervorteile wegfallen. Gehälter und Abfindungen sollen nur noch bis zu einer Höhe von einer Million Euro pro Kopf komplett von der Steuer abgezogen werden können. Höhere Summen könnten dann nur noch zur Hälfte beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Auf diese Weise kämen auf große Firmen Belastungen in Millionenhöhe zu. Der Vorschlag stammt von einer Arbeitsgruppe, die vom stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Joachim Poß geleitet wurde. Das Papier soll an diesem Montag vom SPD-Präsidium verabschiedet werden, wie ein Parteisprecher am Samstag bestätigte. Eine gesetzliche Obergrenze für Managerbezüge, wie dies etwa die Linke fordert, lehnte die Arbeitsgruppe ab.

Die SPD will ihre Vorschläge noch in diesem Jahr umsetzen. Offen ist, wie der Koalitionspartner CDU/CSU reagieren wird. Die steigenden Manager-Einkommen sorgen schon seit Jahren für Streit. Spitzenverdiener in Deutschland soll 2007 Porsche-Chef Wendelin Wiedeking mit rund 60 Millionen Euro gewesen sein.

SPD-Funktionäre und Gewerkschafter sollen sich besser abstimmen

Die SPD-Kommission schlägt auch Änderungen im Aktien- und Handelsrecht vor. Zum Beispiel soll künftig nur noch der gesamte Aufsichtsrat - und nicht mehr allein der Vorsitzende oder ein Ausschuss - über die Gehälter entscheiden. Bei überzogenen Gehältern soll der Aufsichtsrat auch schneller verklagt werden können. Nach Informationen des Magazins "Der Spiegel" soll sich die Höhe des Einkommens auch danach ausrichten, ob sich ein Vorstand für das "nachhaltige Unternehmenswohl" einsetzt - etwa, indem er Arbeitsplätze erhält. Der "Süddeutschen Zeitung" zufolge sollen auch die branchenüblichen Vergleichseinkommen berücksichtigt werden. Dies hieße zum Beispiel, dass der Chef eines Autokonzerns nicht das Zehnfache eines anderen verdienen dürfe.

Die Sozialdemokraten wollen auch das seit der Agenda 2010 angeschlagene Verhältnis zu den Gewerkschaften verbessern. Dazu sollten auf Landes- und Bezirksebene sogenannte "Gewerkschaftsräte" eingerichtet werden, in denen sich SPD-Funktionäre und Gewerkschafter regelmäßig abstimmen. (hah/dpa)

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