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Politik: Gericht lehnt Prozess um Tempodrom ab Senatoren handelten falsch, aber nicht strafbar

Berlin - In der juristischen Aufarbeitung der Tempodrom-Affäre hat es eine unerwartete Wendung gegeben. Das Berliner Landgericht hat am Mittwoch überraschend einen Prozess gegen Finanzsenator Thilo Sarrazin und den zurückgetretenen Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (beide SPD) abgelehnt.

Berlin - In der juristischen Aufarbeitung der Tempodrom-Affäre hat es eine unerwartete Wendung gegeben. Das Berliner Landgericht hat am Mittwoch überraschend einen Prozess gegen Finanzsenator Thilo Sarrazin und den zurückgetretenen Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (beide SPD) abgelehnt. Die Eröffnung des Hauptverfahrens sei aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen worden, teilte ein Justizsprecher mit. Zwar hätten Strieder und Sarrazin mit ihrer Zustimmung zu einer Hilfe von 1,74 Millionen Euro der landeseigenen Investitionsbank IBB für das Tempodrom im Herbst 2002 ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Auch hätten sie die Zahlung nicht ohne das Parlament genehmigen dürfen. Im Endeffekt sei dem Landeshaushalt jedoch nicht direkt geschadet worden.

Der Grund: Wegen der schlechten Ertragslage zahlte die Bank am Jahresende nicht den vereinbarten Bankbeitrag zur Entlastung des Haushalts. Daher wirkte sich auch die Zahlung ans Tempodrom nicht direkt auf das Vermögen des Landes aus. „Handlungen, die geeignet sind, eine Schädigung zu bewirken, es hierzu letztlich aber nicht kommt, sind straffrei“, heißt es im Gerichtsbeschluss.

Strieder, Sarrazin sowie der Senat und die Regierungsparteien SPD und PDS reagierten mit großer Erleichterung auf den Beschluss, der für sie unerwartet kam. Noch am Vortag hatte die Justiz erklärt, eine Entscheidung sei in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten. „Der Senat fühlt sich in seiner Auffassung bestätigt, dass seine im Zusammenhang mit dem Tempodrom getroffenen Entscheidungen richtig waren“, sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD).

Die Staatsanwaltschaft hält ungeachtet des Beschlusses an ihren Vorwürfen gegen die Politiker fest und legte Beschwerde beim Kammergericht ein. Jetzt kann es nach Justizangaben noch Monate dauern, bis feststeht, ob das Hauptverfahren nicht doch noch eröffnet wird.

Berlins Oppositionsparteien sehen sich durch die Begründung des Gerichts in ihrer Kritik an Strieders Engagement für das Tempodrom bestätigt. Aber auch für Sarrazin gleiche die Bewertung, er habe als Finanzsenator seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt, „einer schallenden Ohrfeige“, sagte der CDU-Rechtspolitiker und Vorsitzende des Tempodrom-Untersuchungsausschusses, Michael Braun.

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