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Politik: Gericht will Grenzen für Parteispenden ziehen

BGH entscheidet im Herbst über Wuppertals OB Kremendahl / Grundsatzurteil erwartet

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat zum Korruptionsprozess gegen den Wuppertaler Oberbürgermeister ein wegweisendes Urteil angekündigt. Er muss entscheiden, wann sich Politiker durch die Annahme hoher Wahlkampfspenden strafbar machen. Das Urteil fällt Ende Oktober.

Der 3. Strafsenat des BGH verhandelte am Donnerstag drei Stunden lang über den Freispruch für Wuppertals Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD). Die Staatsanwaltschaft will das Stadtoberhaupt wegen Vorteilsannahme verurteilt sehen und beantragte die Aufhebung des Freispruchs durch das Landgericht Wuppertal vom Dezember 2002. Die Verteidigung fordert dagegen eine Bestätigung des Urteils.

Der Vorsitzende des Senats, Klaus Tolksdorf, machte deutlich, dass es weit über den Fall Kremendahl hinaus „neue und schwierige Rechtsfragen“ zu beantworten gelte, die folgenreich sein könnten. Er äußerte auch Zweifel, ob der Gesetzgeber genau überblickte, welche Folgen das Korruptionsbekämpfungsgesetz von 1997 haben würde. Denn war ein Amtsinhaber früher nur strafbar, wenn er Geld für sich selbst annahm, sind jetzt auch Spenden an Dritte, etwa die eigene Partei oder eine Stiftung, einbezogen. War früher vorausgesetzt, dass Spenden für eine konkrete Diensthandlung angenommen wurden, liegt jetzt jeder Zusammenhang mit der Dienstausübung im strafbaren Bereich. Ein Problem könnte auch darin bestehen, dass sich nur Amtsinhaber – wie der zur Wiederwahl stehende Oberbürgermeister – strafbar machen, wenn sie Parteispenden im Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung annehmen. Kandidaten können die Spenden dagegen straflos einwerben, da nur Amtsinhaber im Gesetz genannt sind.

Anlass der anstehenden Grundsatzentscheidung ist der Wahlkampf von Hans Kremendahl im Jahr 1999. Dessen Wiederwahl war gefährdet, die SPD wollte deshalb mit einem groß angelegten Wahlkampf dem drohenden Machtverlust begegnen. OB-Berater sprachen deshalb einen örtlichen Großinvestor auf eine Spende an, die dieser schließlich in Höhe von umgerechnet 255 000 Euro leistete.

Das ausstehende Urteil behindert auch den Wahlkampf Kremendahls, der am 26. September als Oberbürgermeister bestätigt werden will. Es wird am 28. Oktober verkündet.

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