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Politik: Gericht zwingt Innenminister Straw zur Weitergabe der ärztlichen Daten

Das Gutachten zum Gesundheitszustand des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet muss den vier Staaten, die seine Auslieferung verlangt haben, vertraulich zugänglich gemacht werden. Dies ordnete die Berufungskammer des Londoner High Court am Dienstag an.

Das Gutachten zum Gesundheitszustand des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet muss den vier Staaten, die seine Auslieferung verlangt haben, vertraulich zugänglich gemacht werden. Dies ordnete die Berufungskammer des Londoner High Court am Dienstag an. In dem Gutachten wurde dem 84-Jährigen Prozessunfähigkeit bescheinigt. Belgien und sechs Menschenrechtsorganisationen, unter ihnen amnesty international, hatten daraufhin verlangt, das umstrittene Gutachten zu veröffentlichen und eine neue medizinische Expertise zu erstellen. Die vier Staaten, denen nun Einblick in das umstrittene Gutachten gewährt werden soll, sind Spanien, Belgien, Frankreich und die Schweiz. Den klagenden Menschenrechtsorganisationen wird das Gutachten nicht zugeleitet. Auch die Forderung nach einer neuen Expertise lehnte die Berufungskammer ab.

Der britische Innenminister Jack Straw hatte nach Lektüre des Gutachtens Anfang Januar angekündigt, er sei "geneigt", Pinochet aus gesundheitlichen Gründen nach Chile ausreisen zu lassen. Straws Weigerung, das Gutachten den vier Ländern zukommen zu lassen, bezeichnete die Berufungskammer als falsch. Es räumte Madrid, Brüssel, Paris und Bern jeweils sieben Tage - bis zum 22. Februar - ein, um Straw ihre Anmerkungen zu übermitteln, aufgrund derer dieser dann endgültig entscheiden solle.

Falls Straw Pinochets Rückkehr in seine Heimat anordnen sollte, kann dagegen abermals - allerdings zum letzten Mal - Einspruch eingelegt werden. Demzufolge könnte sich der Aufenthalt des früheren Gewaltherrschers in seiner streng bewachten Residenz im Südwesten von London noch länger hinziehen. Der Anwalt des britischen Innenministeriums, Jonathan Sumption, sagte allerdings, Straw werde seine endgültige Entscheidung "wahrscheinlich rasch" nach dem Auslaufen der Frist am 22. Februar bekanntgeben.

Der belgische Außenminister Louis Michel begrüßte die Entscheidung der Berufungskammer. Es sprach von einer "neuen Etappe im Kampf um ein internationales Strafrecht". Auch die Anwälte der spanischen Kläger äußerten sich zufrieden. Die Verteidiger von amnesty international sprachen von einem Sieg "der Justiz".

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