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Gerichtsbericht: Bodo Ramelow gegen die Bundesrepublik Deutschland

Wie Bodo Ramelow, der Fraktionschef der Thüringer Linken, vor Gericht gegen seine Überwachung durch den Verfassungsschutz focht - und am Ende unterlag.

Von Matthias Meisner

Als das Urteil noch nicht gefällt war, wählte Ramelow hochtrabende Worte: „Gesamtdeutschland hätte verdient, wenn die Linke nicht mehr beobachtet würde“, ruft er in seinem Schlusswort in den Saal IV des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, wo am Mittwoch in neuer Runde über den nun schon Jahre schwelenden Rechtsstreit des Politikers gegen die Bundesrepublik verhandelt wird. Nur geht es in dem Verfahren nicht um die Beobachtung der Linken insgesamt, sondern um die Überwachung Ramelows – und die ist laut Gerichtsurteil rechtmäßig, weil der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt werde.

Der Fraktionschef der Thüringer Linken hält es nicht nur für verwerflich, dass der Verfassungsschutz aus öffentlich zugänglichen Quellen – Zeitungsartikeln, Flugblättern und mehr – Daten über ihn gesammelt hat. Fragwürdig findet er grundsätzlich die Beobachtung von Parlamentsabgeordneten. Die Observation der Linken als Gesamtpartei hält er für überflüssig. Und so polemisiert Ramelow vor Gericht gegen den Geheimdienst, nennt ihn abfällig die „Fürsorgebehörde aus Köln“, die alle Maßstäbe verloren und den Kalten Krieg noch nicht beendet habe. Die Bürger brauchten den Verfassungsschutz nicht, um eine Wahlentscheidung zu treffen: „Die können unser Parteiprogramm lesen.“ Er fragt, ob schon die Diskussion über die Verstaatlichung eines Betriebes verfassungsfeindlich sei. „Wer hat denn zuletzt die Hypo Real Estate verstaatlicht, Frau Wagenknecht?“ Und ob es denn nach Distanzierung vom DDR-Unrecht nicht möglich sei, auch einmal etwas Nettes über die DDR zu sagen, beispielsweise über die Polikliniken?

Viel Stoff also für einen Verhandlungstag, doch der Vorsitzende Richter Werner Neumann macht gleich zu Beginn klar, dass er es allzu grundsätzlich nicht werden lassen will. Die Revisionsverhandlung soll nur klären, ob das Oberverwaltungsgericht Münster in der Vorentscheidung richtig geurteilt hat. Das Urteil sezieren will er, „Stücke werden herausgeschnitten und unter das juristische Mikroskop gelegt“, mögliche Rechtsfehler ermittelt. Ob es in der Linkspartei verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt, ob sie eine Revolution im leninistischen Sinne anstrebt und die Dauerbeobachtung der PDS-Nachfolgepartei angemessen ist, soll an diesem Tag in Leipzig nicht entschieden werden. Das Gericht in Münster hatte sehr wohl Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen erkannt, mindestens den Verdacht im Urteil festgeschrieben. Ramelow persönlich aber bekam – wie schon vor dem Verwaltungsgericht Köln – weitgehend Recht. Dieses Urteil ist nun durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorerst aufgehoben.

Als Anwalt der Bundesrepublik tritt Wolfgang Roth auf. Er sagt, im Sinne der Arbeit der Behörde müssten eben auch Spitzenfunktionäre einer verdächtigen Partei ins Visier genommen werden, selbst wenn sie nicht Zusammenschlüssen angehören, die der Verfassungsschutz als offen extremistisch einstuft – im konkreten Fall etwa die Kommunistische Plattform. Deren langjährige Wortführerin Sahra Wagenknecht ist erst im Mai zur stellvertretenden Parteivorsitzenden aufgestiegen, wie Roth betont. „Wesentliches Erkenntnisinteresse“ habe der Verfassungsschutz nicht nur daran, was eine Partei tue, sagt er, „sondern auch, wer dafür steht, was diese Partei tut“. Der Anwalt erklärt, dass „in fast allen Parteien tückischerweise die hohen Funktionäre auch Abgeordnetenmandate haben“. Aber deshalb kann man sie aus seiner Sicht noch lange nicht bei einer Beobachtung aus öffentlichen Quellen auslassen, wenn die Anhaltspunkte auf verfassungsfeindliche Bestrebungen es gebieten. „Die möglicherweise daraus folgende Stigmatisierung wird vom Verfassungsgesetzgeber in Kauf genommen“, gibt Roth zu. Der aus Niedersachsen stammende Gewerkschafter Ramelow war 1990 nach Thüringen übergesiedelt, dort 1999 Landtagsabgeordneter geworden. Von 2005 bis 2009 vertrat er seine Partei im Bundestag, wechselte dann zurück in den Erfurter Landtag und wurde Fraktionschef. Auch zu anderen Linken haben die Geheimdienste Material gesammelt, weitere Klagen sind anhängig.

Dem Verfassungsschutz geht es um Freiräume für seine Arbeit. Anwalt Roth sagt, dass es gar keinen geringeren Eingriff gebe als die Sammlung von Informationen aus öffentlichen Quellen. Er fragt: „Nur das Bundesamt für Verfassungsschutz soll das nicht lesen dürfen?“ Energisch widerspricht er Ramelows Anwalt Peter Hauck-Scholz, der meint, radikale Zirkel in der Linkspartei würden völlig überschätzt. Auch das Oberverwaltungsgericht in Münster habe nicht plausibel dargestellt, dass kritisierte Verlautbarungen Einzelner repräsentativ für die Gesamtpartei seien. Roth sagt, er sehe die extremistische Tendenz nicht geschwächt: „Eine Art Marginalisierung kann ich überhaupt nicht feststellen.“ Die Richtung sei unverändert, man möge doch nur mal an die „absolute Aversion“ der Linken denken, als es um den rot-grünen Präsidentschaftskandidaten Joachim Gauck ging.

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