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Gerichtshof für Menschenrechte: Rekordklage von Yukos gegen Russland

Ehemalige Eigentümer des einst größten russischen Ölkonzerns Yukos verlangen von Russland 98 Milliarden Dollar (rund 74 Milliarden Euro) Schadensersatz. Sie werfen der Russischen Föderation vor, den hochprofitablen Ölkonzern in den Ruin getrieben zu haben.

Straßburg -  „Die Zwangsversteigerung war ein reiner Betrug“, sagte der Yukos-Anwalt Piers Gardner in einer Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg. Russland habe einen höchst rentablen Ölkonzern in die Knie gezwungen, um die staatliche Kontrolle über die Ölbranche auszuweiten. Es handelt sich um die höchste Entschädigungssumme, über die jemals vor dem EGMR verhandelt wurde.

Bei der Anhörung standen sich erstmals Kläger und Beklagte gegenüber. Der Rechtsvertreter der russischen Regierung, Michael Swainston, wirft Yukos Steuerhinterziehung im großen Stil vor. Yukos habe riesige Summen in Form von Steuergeschenken einkassiert und 22 „Scheingesellschaften“ in russischen Regionen gegründet. Diese Scheinfirmen hätten dem Moskauer Mutterkonzern riesige Summen überwiesen.

Der Ölkonzern wurde 2006 liquidiert, und der einstige Mehrheitsaktionär Michail Chodorkowski wurde in Russland wegen Steuerhinterziehung und Betrug zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Gardner wies den Vorwurf des Steuerbetrugs zurück. Yukos habe eng mit dem Finanzministerium zusammengearbeitet und ihm monatlich seine Konten offengelegt. Das Ministerium sei völlig im Bilde gewesen, sagte der Yukos-Anwalt. „Man hat alles überprüft, nichts war dubios“, sagte Gardner weiter.

Die Yukos-Kläger sehen hinter der Zerschlagung ein rein politisches Motiv. Auch Chodorkowski lässt keine Gelegenheit aus, Ex-Kremlchef Wladimir Putin für das „unverhältnismäßige Vorgehen“ gegen Yukos und seine Mitarbeiter verantwortlich zu machen. Der 46-Jährige sieht sich bis heute als Opfer, weil er mit seinem sozialen und politischen Engagement Putin im Wege gewesen sei. Nach Meinung der Beobachter können bis zur Entscheidung der Straßburger Richter ein bis zwei Jahre vergehen. dpa

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