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Gerichtsurteil: Baskenmütze ist so religiös wie ein Kopftuch

Wer eine Kopfbedeckung aus religiösen Gründen trägt, verstößt als Lehrer gegen das Neutralitätsgebot im Schulgesetz. Das hat jetzt ein Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Eine Lehrerin hatte statt des Kopftuches eine Baskenmütze getragen.

Köln/Berlin - Muslimische Lehrerinnen dürfen im Unterricht nicht nur kein Kopftuch, sondern auch keine Baskenmütze tragen. Dies hat das Kölner Verwaltungsgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Frau gebe mit der Mütze eindeutig zu verstehen, dass sie sich zum Islam bekenne und sich gehalten sehe, dessen Bekleidungsvorschriften zu beachten. Dies werde in der Schule auch so wahrgenommen, da die Pädagogin ihr Kopftuch nahtlos durch eine Baskenmütze ersetzt habe, nachdem in das Schulgesetz 2006 ein Neutralitätsgebot eingefügt worden sei. Danach sind religiöse Bekundungen verboten, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern zu gefährden.

Die Lehrerin hatte vorgebracht, ihre Mütze werde als modisches Accessoire wahrgenommen. Sie räumte allerdings ein, sie aus religiösen Gründen zu tragen. Die Richter sahen darin ein „religiöses Symbol“ – wie auch eine jüdische Kippa oder das Nonnenhabit. Im April hatte bereits das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht geurteilt, dass eine Lehrerin, die religiös motiviert eine Baskenmütze trägt, abgemahnt werden dürfe. neu

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