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Gerichtsurteil: Bekenntnis zur PKK kein Einbürgerungshindernis

Das bloße Unterzeichnen eines Bekenntnisses zur in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist kein Hindernis für eine Einbürgerung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Leipzig - Das Gericht verpflichtete mit dem jetzt gesprochenen Urteil das Land Baden-Württemberg, die beiden Kläger einzubürgern. Es gab mit seiner Entscheidung zwei in der Türkei geborenen Kurden Recht, denen Mitte der 90er Jahre in Deutschland Asyl gewährt worden war und die 2001 ihre Einbürgerung beantragt hatten.

Das Anliegen der Kurden wurde von den zuständigen Behörden in Baden-Württemberg zurückgewiesen, da die beiden zuvor im Sommer 2001 eine Selbsterklärung der PKK unter der Überschrift "Auch in bin ein PKKler" unterschrieben hatten. Darin lehnten die Unterzeichner unter anderem das PKK-Verbot in Deutschland ab. Das Land Baden-Württemberg sah in dieser Erklärung eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Dem widersprachen die Leipziger Richter: Mit ihrer Unterschrift hätten die beiden Männer lediglich ihre Zustimmung zur damals neuen, gewaltfreien Linie der PKK gegeben. Die kurdische Untergrundorganisation PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten. (tso/ddp/dpa)

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