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Gerichtsurteil: Birthler darf Gysi Stasi-Arbeit unterstellen

Gericht weist Gysi im Streit um Stasi-Vorwürfe ab - stützt ihn aber indirekt Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, darf zunächst weiter behaupten, Linke-Fraktionschef Gregor Gysi habe als Anwalt in der DDR der Stasi "wissentlich und willentlich" über den Regimekritiker Robert Havemann berichtet.

Wie hielt er es nun mit der Stasi? Die Gretchenfrage an Gregor Gysi bleibt weiter ohne klare Antwort, ist aber mit einem Urteil des Landgerichts Mainz vom Donnerstag um eine juristische Facette bereichert: Das ZDF muss zunächst keine Gegendarstellung des Linken-Fraktionschefs bringen, in der er sich selbst vom Vorwurf der Stasi-Mitarbeit im Fall seines früheren Mandanten und DDR-Regimekritikers Robert Havemann freispricht. Einen entsprechenden Antrag Gysis hat das Gericht abgewiesen, wie der Tagesspiegel erfuhr.

Gysi meint, die von Marianne Birthlers Unterlagenbehörde neu herausgegebenen Dokumente zu Havemann böten keinerlei Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit der Stasi. Die Informationen über Havemann seien durch Abhören erlangt oder von der Abteilung Staat und Recht des Zentralkomitees der SED an die Stasi gegeben worden. Dies habe ohne sein Wissen stattgefunden. Das ZDF hatte sich dagegen unter anderem auf eine eidesstattliche Versicherung des DDR-Künstlers Thomas Klingenstein berufen. Klingenstein hatte mit Gysi nach eigenen Angaben ein Gespräch geführt, das in den Stasi-Unterlagen reportiert wird.

Nachdem Birthler die neuen Dokumente an die Presse gegeben hatte, sagte sie im ZDF-„heute-journal“: „In diesem Fall ist wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann.“ Birthler und das ZDF können sich vorläufig bestätigt fühlen. Nach dem Urteil vom Donnerstag darf Birthler dies weiter behaupten, ohne dass Gysis Gegendarstellung gebracht werden müsste. Ein Sprecher der Linksfraktion sagte dem Tagesspiegel aber, Gysi werde umgehend Berufung einlegen.

In der Verhandlung vor wenigen Wochen war indes deutlich geworden, dass das Gericht den Antrag Gysis aus formalen Gründen ablehnen würde, nicht aus materiellen. Auch aus dem ZDF hieß es, das Urteil sei noch kein Sieg in der Sache. Die Richter hatte Gysis Prozessanträge kritisiert. In der Sache selbst wurde deutlich, dass die Mainzer Richter Gysis Anliegen nicht als abwegig beurteilten, eher im Gegenteil. Nach der Berichterstattung des ZDF hätte der Zuschauer davon ausgehen müssen, Gysi habe sich mit den Informationen über Havemann direkt an die Stasi gewandt. Dies sei jedoch nicht belegt, hieß es bereits damals. Weder gehe dies aus den Stasi-Dokumenten hervor noch aus der eidesstattlichen Versicherung Klingensteins. Dass die Gegendarstellung Gysis folglich „offensichtlich unwahr“ sei, sei wohl nicht der Fall, hieß es seinerzeit.

Das ZDF hatte dagegen deutlich gemacht, es sehe eine Stasi-Tätigkeit Gysis schon durch dessen Kontakte zum Zentralkomitee Staat und Recht als gegeben an. Gysi räumt diese Kontakte ein, bestreitet aber, jemals direkt für die Stasi tätig geworden zu sein.

Juristisch ist mit der Entscheidung noch kein Urteil über die Frage gesprochen, ob Gysi tatsächlich „wissentlich und willentlich“ im Fall Havemann Zuträger der Stasi war. Gysi klagt derzeit noch in Hamburg darauf, dem ZDF die Wiedergabe von Birthlers entsprechenden Äußerungen zu untersagen.

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