Gerichtsurteil : Bundestag verstieß gegen Arbeitsgesetze
02.11.2012 14:28 UhrDas Gericht widersprach damit der Argumentation des Bundestags, wonach die Studentin als Selbstständige tätig gewesen sei, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Tatsache, dass die Frau kein eigenes unternehmerisches Risiko zu tragen hatte, sprächen demnach für eine versicherungspflichtige Beschäftigung, argumentierte das Gericht. Vor allem die Tatsache, dass Besucherbetreuer „in sehr hohem Maße in die Arbeitsorganisation des Besucherdienstes eingeliedert“ seien, habe das Gericht zu der Entscheidung bewogen.
Den rund 70 Betreuern werde nicht nur vorgegeben, wo sie zu arbeiten haben, sondern auch welche Kleidung und welches Verhalten angemessen sei, hieß es.
Das Gericht gab damit der gesetzlichen Rentenversicherung recht, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. (dapd)













