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Politik: Gerichtsurteil gibt Lohnunterschied in den neuen Ländern statt

Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedrigere Besoldung von Beamten in den neuen Ländern für rechtens erklärt. In einem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Urteil heißt es, das Besoldungsniveau von 86,5 Prozent im Vergleich zu den Gehältern im Westen liege "derzeit noch im Rahmen der dem Gesetzgeber bei der Beamtenbesoldung zukommenden Gestaltungsfreiheit".

Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedrigere Besoldung von Beamten in den neuen Ländern für rechtens erklärt. In einem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Urteil heißt es, das Besoldungsniveau von 86,5 Prozent im Vergleich zu den Gehältern im Westen liege "derzeit noch im Rahmen der dem Gesetzgeber bei der Beamtenbesoldung zukommenden Gestaltungsfreiheit". Die fortbestehenden erheblichen Unterschiede der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse im alten Bundesgebiet und in den neuen Ländern seien eine vertretbare Erklärung, heißt es im Urteil. (AZ: BVerwG 2 C 6.99 und 2 C12.99)

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