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Gerichtsurteil: Karlsruhe bremst Bayerns Versammlungsrecht

Schlappe für die Regierung im Freistaat: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise gekippt.

Die Karlsruher Richter setzten am Freitag Teile des Gesetzes in einer einstweiligen Anordnung außer Kraft. Die Behörden dürfen nicht mehr sofort Bußgelder verhängen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, entschieden die Richter. Die Polizei darf Demonstranten auch nicht uneingeschränkt filmen und fotografieren.

Geklagt hatten unter anderem SPD, Grüne und Gewerkschaften, die damit zumindest einen Teilerfolg erzielt haben. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das "Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann“, heißt es.

Die Karlsruher Richter schränkten auch die Aktivitäten der Polizei stark ein. Bei jeder Versammlung müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Versammlung aufgezeichnet wird, kritisieren die Richter. Eine solche Datenspeicherung ohne Anlass führt nach Ansicht der Richter zu "durchgreifenden Nachteilen“ für die Bürger Bayerns. Der Rest des Gesetzes kann in Kraft bleiben. (mpr/dpa)

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