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Zelle

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Gerichtsurteil: Karlsruhe: Zelle mit offener Toilette verfassungsgemäß

Nach Ansicht der Karlsruher Richter verstößt es nicht gegen die Menschenwürde, einen Gefangenen in beengten Einzelzellen unterzubringen, die keine abgetrennte Toilette aufweisen. Belegen allerdings mehrere Häftlinge eine Zelle, ist derartiges nicht möglich.

Häftlinge müssen im Gefängnis menschenwürdig untergebracht werden, haben aber keinen Anspruch auf eine geräumige Zelle. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts können auch beengte Verhältnisse ausreichen, wenn den Gefangenen Ausweichmöglichkeiten bleiben und für einen Schutz der Intimsphäre gesorgt ist. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerden zweier Häftlinge aus Rheinland-Pfalz und eines in einem Landeskrankenhaus in Sachsen-Anhalt untergebrachten Verurteilten ab. Die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins seien in allen drei Fällen noch gegeben, entschieden die Verfassungsrichter.

Einer der Kläger teilte sich in der Haftanstalt Diez in Rheinland-Pfalz eine knapp zwölf Quadratmeter kleine Zelle mit einem anderen Gefangenen - allerdings im offenen Vollzug, so dass die Tür zum Flur Tag und Nacht offen war. Außerdem gab es auf der Etage gesonderte sanitäre Anlagen. Ähnlich war die Situation im Landeskrankenhaus Uchtspringe in Sachsen-Anhalt: Drei Patienten teilten sich ein Zweibettzimmer mit 14,5 Quadratmeter, hatten allerdings ein separates WC sowie Hobbyraum, Küche und Aufenthaltsräume auf der Station. Nach den Worten der Richter wird die beengte Situation damit durch Ausweichmöglichkeiten ausgeglichen. Zudem müssten auch die "wirtschaftlichen Verhältnisse" im Vollzug beachtet werden.

Mindestanforderungen würden eingehalten

Im dritten Fall ging es um eine Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt Koblenz mit offener Toilette und Sichtblende am Fenster. Das Karlsruher Gericht wies darauf hin, dass abgetrennte Sanitäranlagen nur bei mehrfach belegten Zellen erforderlich seien. Die Mindestanforderungen, wie sie vom Europarat sowie von den Vereinten Nationen formuliert worden seien, würden hier eingehalten.

In der Vergangenheit hatten Häftlinge immer wieder gegen beengte Haftbedingungen geklagt. Baden-Württemberg war vor gut zwei Jahren zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt worden, weil zwei Häftlinge sich eine Neun-Quadratmeter-Zelle teilen mussten. (jvo/dpa)

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