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Gerichtsurteil: Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuer ist möglich

Einmal katholisch, immer katholisch: Wer keine Steuer zahlen will, kann trotzdem Kirchenmitglied bleiben. Die katholische Kirche will gegen das Urteil in Berufung gehen

Ein Rechtsstreit um Kirchensteuern sorgt für Furore: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg kann auch derjenige Kirchenmitglied bleiben, der keine Kirchensteuern mehr zahlen will. Die katholische Kirche werde dagegen Berufung einlegen, kündigte ein Sprecher der Erzdiözese Freiburg umgehend an. Zunächst werde aber die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet. Die Richter ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles eine Berufung zu.

Ein pensionierter Kirchenrechtsprofessor aus dem baden-württembergischen Staufen hatte seine Kirchenaustrittserklärung mit dem Zusatz versehen, dass er lediglich aus der "Körperschaft des Öffentlichen Rechts" austreten wolle, um keine Kirchensteuern mehr bezahlen. Aktives Mitglied der Religionsgemeinschaft wolle er aber weiterhin bleiben. Er kritisiert, dass die Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Staat die Eintreibung der Kirchensteuer vereinbart hat.

Die Erzdiözese will diese Argumentation nicht akzeptieren und hat dagegen geklagt: Die Begründung des Professors, die das örtliche Standesamt als Grund für den Kirchenaustritt akzeptierte, widerspreche dem Kirchensteuergesetz. Das Gericht gab der Klage der Kirche nicht statt und erklärte den steuerlich bedingten Kirchenaustritt für rechtens.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, ds

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