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Greenpeace

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Gerichtsurteil: Müller-Milch bleibt "Gen-Milch"

Juristischer Erfolg für Greenpeace: Die Umweltschutzorganisation darf die Produkte der Molkerei Müller auch weiterhin als "Gen-Milch" bezeichnen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies am Dienstag eine Revision des Müller-Konzerns zurück, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Bezeichnung bereits in der Vorinstanz als Meinungsäußerung gewertet hatte. Müller hatte auf Unterlassung geklagt. Den Begriff "Gen-Milch" hatte Greenpeace vor mehreren Jahren unter anderem auf Plakaten benutzt, um auf die genmanipulierten Pflanzen im Tierfutter der Theo Müller GmbH & Co. KG (Aretsried/Bayern) hinzuweisen.

Die Bezeichnung sei lediglich der plakative Oberbegriff einer Greenpeace-Kampagne, urteilte der VI. Zivilsenat des BGH. Sie werde schlagwortartig benutzt für die Ablehnung der Umweltschützer gegen eine bestimmte Produktion von Milchprodukten. Es sei in diesem Zusammenhang unerheblich, aus welchem Futtermittel die Milch hergestellt worden sei. "Denn selbst wenn ein Einfluss der angewandten Verfahren auf die Beschaffenheit von Milch und Milchprodukten nicht besteht oder nicht nachweisbar ist, weist der Begriff "Gen-Milch" aus sich heraus keinen unwahren konkreten Tatsachenkern auf", entschieden die BGH-Richter.

Müller-Produkte nicht gentechnisch verändert

Dagegen hatte das Landgericht Köln die Verwendung des Begriffs in erster Instanz nur mit Einschränkungen genehmigt. Es müsse bei der Bezeichnung stets auch darauf hingewiesen werden, dass die Müller- Produkte selbst nicht gentechnisch verändert seien oder dass sich nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand keine Anteile der veränderten Futtermittel nachweisen ließen. Das Kölner OLG hatte danach die Klage Müllers Ende 2006 wiederum abgewiesen.

Greenpeace sieht durch das Urteil die Rechte der Verbraucher gestärkt. "Meinungsfreiheit und Transparenz bleiben damit wichtiger als die Interessen von Unternehmen, die Verwendung von Gen-Pflanzen verschleiern", sagte die Gentechnik-Expertin der Organisation, Ulrike Brendel.

Für tierische Produkte wie Milch, Fleisch oder Eier gibt es nach der EU-Verordnung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel keine Kennzeichnungspflicht. (ae/dpa)

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