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Gerichtsurteil: Rechtsextremer "Schutzbund Deutschland" verboten

Der rechtsextreme "Schutzbund Deutschland", der sich programmatisch an die NSDAP anlehnt, ist nun endgültig und rechtskräftig verboten worden. Folgen hat das aktuelle Urteil vor allem für einige Abgeordnete in brandenburgischen Kommunalverwaltungen: Sie verlieren ihren Sitz.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Schutzbundes Deutschland" bestätigt. Eine Beschwerde gegen das im Sommer 2006 ergangene Verbot wurde zurückgewiesen, wie das Gericht am Dienstag in Leipzig mitteilte. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) begrüßte die Entscheidung. Es sei gut, dass die Verbotsverfügung nun endgültig rechtskräftig sei, erklärte der Minister. Diese war unter anderem mit einer "Wesensverwandschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus" begründet worden.

Ende März hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot bestätigt. Gegen diesen Beschluss legten die Verantwortlichen der Organisation die nun abgewiesene Beschwerde ein. Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verlieren nach Angaben des Innenministeriums in Potsdam nun auch die bisherigen Mitglieder der Vereinigung ihre Sitze in brandenburgischen Kommunalvertretungen. Davon betroffen seien ein Abgeordneter im Kreistag Prignitz und ein Abgeordneter in der Stadtverordnetenversammlung von Wittstock/Dosse. Sie seien über NPD-Listen in die Vertretungen eingezogen, jetzt aber fraktionslos.

Der "Schutzbund" knüpfte nach Angaben des Innenministerium programmatisch an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise seien Formulierungen fast wortgleich verwendet worden. Der Verein habe zudem eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet betrieben. Überregionale Aufmerksamkeit habe die Vereinigung durch ein Flugblatt erlangt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft worden sei. (sba/AFP)

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