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Gerichtsurteil: Rechtsradikaler muss für Ausländer arbeiten

Einem Rechtsextremen aus Lünen ist das Arbeitslosengeld gekürzt worden, weil er nicht für ein multikulturelles Forum arbeiten will. Dagegen klagte der Mann. Vom Sozialgericht Dortmund bekam er nun eine Abfuhr.

Dortmund - Einem rechtsextremen Arbeitslosen darf das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, wenn er sich weigert, in einem multikulturellen Forum zu arbeiten. Damit wies das Sozialgericht Dortmund die Klage eines Arbeitslosen aus Lünen als unbegründet ab.

Dem Mann war das Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 Euro für drei Monate um knapp ein Drittel gekürzt worden, weil er sich nicht beim Multikulturellen Forum um eine Stelle bewerben wollte. Als Sympathisant einer rechten Partei sehe er sich nicht in der Lage, für eine Institution zu arbeiten, die die Integration von Ausländern unterstütze und von Ausländern geführt werde, hatte der Jobsuchende argumentiert. Zudem diene die angebotene Stelle seiner Ansicht nach nicht seiner Eingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern der Disziplinierung und Demütigung.

Diese Argumentation verwarf das Sozialgericht. Der angebotene Job sei dem Mann zumutbar. Die Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit des Klägers finde ihre Grenzen in dem verfassungsrechtlichen Verbot der Diskriminierung von Ausländern. Der politische Standpunkt des Klägers gegenüber Ausländern müsse bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes deshalb nicht berücksichtigt werden. (tso/ddp)

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