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Bettina Wulff hat was gegen die Google.

© dapd

Gerüchte um Rotlicht-Vergangenheit: Bettina Wulff legt sich mit Google an

Die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten reicht Klage gegen Journalisten und Blogger ein. Auch Googles Suchvorschläge hat die Ex-First-Lady auf dem Kieker. Der Konzern gibt sich aber ganz entspannt - aus gutem Grund.

Es braucht noch nicht mal den kompletten Vornamen. Bereits bei Eingabe der ersten drei Buchstaben von „Bettina“ erscheint auf der Internetsuchmaschine Google der Suchvorschlag „Bettina Wulff Prostituierte“. Klickt man ihn an, folgen 45 900 Ergebnisse – ein Sammelsurium von Artikeln und Blogs, die sich alle mit einem einzigen Thema beschäftigen: der Gerüchteküche um die angebliche Rotlichtvergangenheit der Ehefrau des einstigen Bundespräsidenten.

Die Betroffene mag das nicht länger hinnehmen. Am Freitag habe Bettina Wulff beim Hamburger Landgericht Klage gegen Google eingereicht, bestätigte Konzernsprecher Kay Oberbeck dem Tagesspiegel. Sie will damit verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens weiterhin automatisch ehrverletzende Suchbegriffe erscheinen. Gleichzeitig habe die 38-Jährige eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als sogenannte Escort-Dame falsch seien, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.

Außerdem hätten in den vergangenen Monaten 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien diesbezüglich Unterlassungserklärungen abgegeben. Mehrere Verlage hätten auch Schmerzensgeld bezahlt – in fünfstelliger Höhe. Der Fernsehmoderator Günther Jauch, den Bettina Wulff am Freitag ebenfalls auf Unterlassung verklagt hatte, lenkte noch am selben Abend ein. Allerdings betonte er über seinen Anwalt, dass er damit kein Fehlverhalten einräume. Er habe „niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der ,Berliner Zeitung’ zitiert“.

Der Internetkonzern Google dagegen wies Wulffs Vorwurf zurück. Mit den Suchvorschlägen sei weder eine Tatsachenbehauptung noch eigene Wertung verbunden, sagte Sprecher Oberbeck. Sie seien „nichts anderes als ein Spiegelbild der von den Nutzern eingegebenen Suchbegriffe“. Und in vergleichbaren Fällen habe Google vor deutschen Gerichten bereits fünf Verfahren gewonnen, darunter auch eines in zweiter Instanz. Dabei ging es um die Verbindung von Personennamen mit den Suchbegriffen „Scientology“, „Betrug“ und „Insolvenz“. In Italien und Frankreich dagegen waren solche Klagen erfolgreich.

Der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge wurden die Gerüchte über Bettina Wulff aus niedersächsischen CDU-Kreisen gestreut, als Christian Wulff dort noch Regierungschef war. Kurz vor dessen Wahl zum Bundespräsidenten seien sie dann über eine FDP-Kommunalpolitikerin weiterverbreitet worden.

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