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Politik: Gesetz wird nächste Woche im Bundestag verabschiedet - Gaskraftwerke werden abhängig vom Wirkungsgrad geschont

Nach der Beilegung letzter Streitigkeiten zwischen SPD und Grünen hat die Ökosteuerreform am Freitag eine wichtige Hürde genommen. Mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition passierte das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform den Bundestags-Finanzausschuss.

Nach der Beilegung letzter Streitigkeiten zwischen SPD und Grünen hat die Ökosteuerreform am Freitag eine wichtige Hürde genommen. Mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition passierte das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform den Bundestags-Finanzausschuss. Damit kann das Gesetz wie geplant kommende Woche im Bundestag verabschiedet werden. SPD und Grüne hatten am Donnerstagabend in letzter Minute Kompromisse im Streit über die steuerliche Besserstellung von hocheffizienten Gaskraftwerken gefunden.

Die Ökosteuerreform sieht einen weiteren Anstieg der Mineralölsteuer in den Jahren 2000 bis 2003 um je sechs Pfennig vor. Die Stromsteuer wird im gleichen Zeitraum auf vier Pfennig je Kilowattstunde verdoppelt. Die Einnahmen aus der Ökosteuer sollen in die Rentenversicherung fließen.

Über die steuerliche Besserstellung von Gas- und Dampfkraftanlagen war in den vergangenen Tagen ein heftiger Streit entbrannt. Die Grünen hatten eine steuerliche Besserstellung von Gaskraftwerken von einem Wirkungsgrad von 57 Prozent an gefordert. Das entsprach der ursprünglich ausgehandelten Koalitionsvereinbarung. Die SPD-Fraktion hatte diesen Kompromiss jedoch am Mittwoch aufgekündigt, weil sie darin eine Benachteiligung der Kohle-Verstromung sah. Sie forderte stattdessen eine Steuererleichterung für Gaskraftwerke erst ab einem Wirkungsgrad von 58 Prozent. Damit wären weniger Kraftwerke in den Genuss von Steuererleichterungen gekommen.

Nach der neuen Einigung soll nach Angaben von SPD-Fraktionschef Peter Struck ein Wirkungsgrad von 57,5 Prozent die Untergrenze für eine Befreiung der Gaskraftwerke von der Mineralölsteuer sein. Nach Angaben aus Verhandlungskreisen seien die Grünen der SPD in diesem Punkt deutlich entgegengekommen. Im Gegenzug seien aber vom kleineren Koalitionspartner weitgehende steuerliche Verbesserungen für dezentrale Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzielt worden.

Durch die erzielten Regelungen würden weitaus mehr KWK-Anlagen gefördert werden als bisher, erklärte der umweltpolitische Sprecher der Grünen, Reinhard Loske. So würden Kraftwerke mit einer Leistung von bis zu zwei Megawatt statt bisher von bis zu 0,7 Megawatt von der Erdgas- und Stromsteuer befreit. Auch könnten viele KWK-Anlagen nun monatlich eine Befreiung von der Mineralölsteuer beantragen. Eine solche Befreiung sei bislang nicht möglich gewesen, weil der geforderte Nutzungsgrad von 70 Prozent über das Jahr erreicht werden musste und die Anlagen Wärme nur im Winter abgeben konnten.

Allerdings gibt es unterdessen schon wieder neue Schwierigkeiten. So können die beschlossenen Beihilfen - wie für Nahverkehr, Behindertenwerkstätten, Teichwirtschaft und Gas- und Wärmekraftwerke - möglicherweise nicht mit dem Ökosteuergesetz zum 1. Januar 2000 in Kraft treten. Das wurde auf Anfrage von der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Scheel (Grüne), bestätigt. Diese steuerlichen Subventionen haben EU-Kommissar Monti auf den Plan gerufen. In einem Brief an die Bundesregierung stellte er einen Fragenkatalog auf und kündigte an, die Prüfung erst Anfang 2000 abzuschließen. Eine Gefährdung des gesamten Gesetzes für den Jahresanfang sei damit nicht verbunden, sagte Scheel.

Die nutzungsabhängige Straßengebühr für schwere Lkw wird wie geplant im Jahr 2002 von der Bundesregierung eingeführt. Die Höhe der Gebühr stehe aber noch nicht fest, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Schmidt.

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