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Gesetzentwurf: Besserer Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung

Die Bundesregierung will Verbraucher künftig besser vor unerwünschter Telefonwerbung und Kostenfallen im Internet schützen. Sie sollen sich in Zukunft leichter von Verträgen lösen können, die am Telefon abgeschlossen wurden.

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung verabschiedet. Darin enthalten ist als wichtigste Regelung eine 14-tägige Widerspruchsfrist bei Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotto-Verträgen, die telefonisch abgeschlossen wurden. Das geplante Gesetz schütze die Verbraucher, "ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch.

Sie betonte, unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung hinwegsetzen, müssten künftig damit rechnen, mit empfindlichen Geldbußen belegt zu werden. Auch dürfe bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Nach Angaben des Ministeriums fühlten sich einer Umfrage zufolge im Herbst vergangenen Jahres 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt.

Ministerin gegen schriftliche Verträge für alles

Zypries wandte sich im Deutschlandradio Kultur aber gegen Forderungen von Verbraucherschützern, schriftliche Verträge für alle Geschäftsbereiche zu verlangen. Diese Forderung gehe "über das Ziel hinaus", sagte die Ministerin. Viele telefonisch geschlossene Verträge funktionierten "gut". Das reiche vom Pizzaservice bis zum Bestellen großer Geräte.

Die Grünen kritisierten, das geplante Gesetz gehe nicht weit genug. Die geplante Erweiterung des Widerrufsrechts sei gegen unerlaubte Telefonwerbung nicht geeignet, weil viele unseriöse Unternehmen darauf bauten, dass die Kunden sich in der komplexen Rechtslage zwischen Widerrufsrecht und Kündigungsfristen nicht zurechtfänden. (mhz/ddp)

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