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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

© dpa

Gesetzentwurf: Kabinett will schärfere Regeln gegen Steuerbetrug

Schwarz-Gelb verschärft die Regeln für Selbstanzeigen reuiger Steuerbetrüger. Die müssen künftig komplett reinen Tisch machen, um einer Strafe zu entgehen. Auf einen Extra-Zuschlag aber wird verzichtet. Kritiker halten die Gesetzespläne für unzureichend.

Für Steuerbetrüger soll es künftig schwieriger werden, mit einer Selbstanzeige ohne Strafe davonzukommen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Nach den Plänen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sollen die Hürden für die umstrittene strafbefreiende Selbstanzeige erhöht werden.

Künftig sollen reuige Steuerhinterzieher nur dann straffrei bleiben, wenn sie ihre Schwarzgeld-Geschäfte umfassend offenlegen. Die Teil-Selbstanzeige, mit der sich Betrüger nur scheibchenweise - je nach Entdeckungsrisiko - erklären, soll abgeschafft werden.

Bisher gilt die Strafbefreiung auch für Selbstanzeigen, die etwa nur ein Jahr umfassen oder nur Einkünfte, die bei einer einzigen Bank versteckt wurden. Fliegen später weitere Schwarzgelder auf, muss der Steuerhinterzieher bisher nur für diesen neu entdeckten Teil Strafe fürchten. Künftig wäre eine solche Teil-Selbstanzeige hinfällig. Auch soll künftig der Zeitraum für die mögliche Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige verkürzt werden.

Anders als zunächst diskutiert, verzichtet Schäuble in dem Gesetzentwurf auf einen zusätzlichen Strafzins. Steuerbetrüger kommen damit wie bisher mit dem üblichen Nachzahlungszins von sechs Prozent davon. Den müssen auch unbescholtene Steuerzahler - etwa wegen zu geringer Vorauszahlungen - nachträglich entrichten. Dieser Punkt ist auch in der schwarz-gelben Koalition umstritten. Die Opposition und die Deutsche Steuergewerkschaft nennen die Pläne unzureichend.

Das Finanzministerium hatte zuletzt auf verfassungsrechtliche Probleme verwiesen. Ein Strafzins könne wie jede Strafe nur von einem Gericht verhängt werden. Aus Sicht der Steuergewerkschaft wäre es möglich, einen Aufschlag als Ausgleich für erhöhte Verwaltungskosten zu rechtfertigen. Dieser wäre formal keine Strafe.

Der Fiskus rechnet in diesem Jahr mit zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Leo Dautzenberg (CDU), erklärte, in den weiteren Parlamentsberatungen werde entschieden, ob zusätzlich noch ein Zinszuschlag auf hinterzogene Steuern erhoben werden soll. "Das muss aber absolut verfassungsfest sein, hier wollen wir deshalb zunächst noch die Empfehlung des Bundesrats und auch die Sachverständigenanhörung abwarten." Mit den Gesetzesplänen zieht die schwarz-gelbe Koalition auch Konsequenzen aus den massenhaften Selbstanzeigen in den vergangenen zwei Jahren. Auslöser waren aufgetauchte Bankdaten aus Liechtenstein und der Schweiz. Aus Angst vor Entdeckung haben sich fast 30.000 Steuerbetrüger selbst angezeigt. Der Fiskus rechnet nach vorsichtigen Schätzungen in diesem Jahr mit zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen.

Damit wird die Ausnahmeregel für Steuerbetrug restriktiver gestaltet, jedoch nicht abgeschafft - wie es Kritiker fordern. Im Gesetzentwurf heißt es, es scheine naheliegend, dass die Selbstanzeige im Rahmen der Hinterziehungsstrategie missbraucht werde. Die Neuregelung diene dazu, "das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung zu belohnen". Aus Vertrauensschutz sollen alle bereits abgegebenen Teil-Selbstanzeigen noch in dem erklärten Umfang zur Straffreiheit führen, heißt es weiter. Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie würden Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes.

Das Gesetz solle grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Es bedarf laut Finanzministerium nicht der Zustimmung des Bundesrats. Ende Mai hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass eine Strafbefreiung nur dann möglich ist, wenn der Täter zur "Steuerehrlichkeit" zurückkehrt. Es reiche nicht aus, wenn ein Steuerhinterzieher von mehreren heimlichen Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet. "Er muss hinsichtlich aller Konten "reinen Tisch" machen." (dpa)

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