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Gesetzentwurf: Unionsabgeordnete: Embryonale Stammzell-Forschung komplett verbieten

Mehrere Abgeordnete der Union wollen den vollständigen Verzicht der Forschung mit embryonalen Stammzellen. Zu den Unterzeichnern des Gesetzentwurfs gehört auch der Chef der Jungen Union, Philipp Mißfelder.

Zu den drei Gruppenanträgen zur Lockerung beziehungsweise Beibehaltung des Stammzellgesetzes kommen nun noch zwei weitere hinzu. Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel am Sonntag" hat das Büro des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe einen Gesetzentwurf erarbeitet, der das Verbot jeglicher Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland vorsieht. Rund 20 Unionsabgeordnete haben ihn bereits unterschrieben, darunter der Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder sowie die Abgeordneten Peter Weiß, Günter Krings (beide CDU) und Maria Eichhorn (CSU). Der Entwurf fällt hinter den Bundestagskompromiss von 2002 zurück, wonach embryonale Stammzellen verwendet werden dürfen, wenn sie vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden.

Gleichzeitig ist im Büro der Grünen-Abgeordneten Priska Hinz ein Gesetzentwurf in Arbeit, wonach die bisherigen Regelungen zwar beibehalten würden, die Beteiligung deutscher Forscher an Stammzell-Projekten im Ausland aber künftig nicht mehr strafbar wäre. Mit solcher Entkriminalisierung könne man womöglich noch mehr Abgeordnete für die Beibehaltung der bisherigen Stichtagsregelung gewinnen, meinen die Initiatoren. Bisher haben diesen Antrag rund 115 Abgeordnete unterschrieben, vor allem aus den Fraktionen der Grünen und der Union.

Hüppe: Mehr Argumente für Importverbot

"Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass es in der Union ein paar Abgeordnete gibt, die nur dagegen sind, dass man den Stichtag verschiebt", begründete Hüppe im "Tagesspiegel am Sonntag" die zusätzliche Initiative der Lebensschützer. Die Argumente für ein ausnahmsloses Importverbot seien seit 2002 "nicht weniger geworden, sondern mehr". Da müsse man dann "schon auch mal konsequent sein".

Ihren Wunsch, das Gesetz zu verschärfen, begründen die Unterzeichner mit der Sorge, darin "komme die Achtung der Menschenwürde nicht im gebotenen Maße zum Ausdruck". Außerdem sei der Kompromiss von 2002 durch zwei inzwischen überholte Einschätzungen gerechtfertigt worden - die hohen Erwartungen in Therapien für bisher unheilbare Krankheiten und die scheinbare Alternativlosigkeit zur Forschung mit embryonalen Stammzellen.

In den vergangenen zehn Jahren habe man mit embryonaler Stammzellforschung aber keine einzige Therapie entwickeln können. Stattdessen gebe es große Erfolge mit adulten Stammzellen. So sei es gelungen, menschliche Hautzellen genetisch zu reprogrammieren. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen sei "heute nicht mehr alternativlos", heißt es in dem Gesetzentwurf. Es könne auf deren "Zulässigkeit verzichtet werden, ohne damit die Möglichkeit der Forschung mit pluripotenten menschlichen Stammzellen oder Chancen auf mögliche Therapien zu verlieren". (Tsp)

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