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Gesetzesänderung: Künstlernamen sollen wieder in den Pass

Seit November 2007 werden Ordens- und Künstlernamen nicht mehr in den Pass eingetragen. Nach herber Kritik von Kirchenvertretern soll dies noch in dieser Wahlperiode geändert werden. In der EU ist das jedoch eine Ausnahme.

Die Bundesregierung will die Streichung der Ordens- und Künstlernamen aus Pässen und Personalausweisen zurücknehmen. Nach Protesten von Betroffenen solle noch in dieser Wahlperiode eine Gesetzesänderung vorgelegt werden, hieß es in einer am Donnerstag bekanntgewordenen Antwort der Regierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.

Kirchenvertreter kritisierten Gesetz

Seit 1. November 2007 sind Ordens- und Künstlernamen in Pässen nicht mehr zulässig. Dies hatten vor allem Kirchenvertreter kritisiert. Angehörige von kirchlichen Orden seien bei Krankenkassen und Versicherungen oft nur unter ihrem Ordensnamen versichert. Dies gelte auch für Verträge, Zeugnisse, Konten oder Testamente. Auch Künstler argumentierten, sie würden Verträge mit ihrem Künstler- und nicht ihrem bürgerlichen Namen unterschreiben.

Nach Angaben der Bundesregierung sind Ordens- und Künstlernamen in Personalausweisen und Pässen in den EU-Ländern aber eine Ausnahme. Dies sei in den Niederlanden, der Slowakei und Großbritannien möglich. In Irland könne der Künstlername nur dann in den Pass kommen, wenn zum Beispiel ein Musiker unter diesem Namen öffentlich bekannt sei. (sg/dpa)

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