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Gesetzesinitiative: Koalition will bessere Kontrolle der Geheimdienste

Die Koalition will noch in dieser Wahlperiode die parlamentarische Geheimdienst-Kontrolle deutlich verbessern. Das Parlamentarisches Gremium soll im Grundgesetz verankert werden und auf Akteneinsicht bestehen können.

Von Robert Birnbaum

Berlin - Die Koalition will noch in dieser Wahlperiode die parlamentarische Geheimdienstkontrolle deutlich verbessern. Die Fraktionsgeschäftsführer von CDU/CSU und SPD, Norbert Röttgen und Thomas Oppermann, stellten am Freitag nach langen Beratungen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Beide luden FDP und Grüne, die das Papier schon informell kennen, zum Mitwirken ein.

Der Entwurf verändert die Struktur der Geheimdienstkontrolle nicht. Zuständig bleibt das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), das geheim tagt und das der Bundestag besetzt. Ausgeweitet und durch eine Verankerung des PKG im Grundgesetz aufgewertet werden sollen aber die Kontrollrechte der Abgeordneten. Hat etwa das Gremium heute nur ein Recht auf Akteneinsicht, soll es künftig auf Herausgabe der Akten, auch im Original, bestehen können. Nicht nur Nachrichtendienste und Regierung, auch andere Behörden und Gerichte sollen per Amtshilfe zu Auskünften verpflichtet werden. Geheimdienstler sollen sich zudem vertraulich an das Gremium wenden können – bisher dürfen sie Missstände nur auf dem Dienstweg melden.

Deutlich stärken wollen die Koalitionäre die Möglichkeiten des Gremiums, sich öffentlich zu äußern. Geplant sind mindestens zwei Berichte an den Bundestag zur Mitte und zum Ende der Wahlperiode sowie aktuelle Berichte nach Bedarf. Dabei soll das PKG in seinen Stellungnahmen auch Sachverhalte darstellen dürfen, sofern das nicht gegen den Geheimschutz verstößt. Bisher sind nur Bewertungen erlaubt, was zu kuriosen Verrenkungen führt: Das PKG darf heute zwar Verfehlungen im Geheimmilieu kritisieren, aber eigentlich nicht sagen, welche.

Verankert werden soll auch ein Recht auf Sondervoten einzelner PKG-Mitglieder, allerdings mit einem Vetorecht der Ausschussmehrheit. Die Koalition will zugleich, dass der Bundestag PKG-Mitglieder wieder abberufen kann, die sich nicht an den Geheimschutz halten. Ergänzt werden sollen die neuen Rechte durch bessere Arbeitsmöglichkeiten: So sollen nicht nur Abgeordnete, sondern auch je ein Mitarbeiter Geheimakten lesen dürfen. Auf einen ständigen Beauftragten, wie ihn die SPD wollte, verzichteten die Koalitionäre. Bei Bedarf soll das Gremium aber einen Arbeitsstab und einen Sonderermittler einsetzen können.

Röttgen und Oppermann betonten, eine funktionierende Kontrolle der Dienste liege in deren eigenem Interesse. Die Betroffenen sehen das offenbar nach wie vor anders. „Einige können die Begeisterung über diesen Entwurf kaum unterdrücken. Andere äußern sich verhalten“, sagte Oppermann zu den Reaktionen auf den Vorstoß.Robert Birnbaum

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