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Gesetzesvorlage: Gleichbehandlungsgesetz wird nachgebessert

Das Gleichbehandlungsgesetz wird aufgrund des Widerstandes im Bundesrat nach Angaben der Union doch noch einmal geändert. Das umstrittene Klagerecht der Gewerkschaften soll eingeschränkt werden.

Berlin - Wegen des Widerstands der unionsgeführten Bundesländer gegen das geplante Gleichbehandlungsgesetz haben sich die Spitzen von Union und SPD noch einmal auf Änderungen geeinigt. Es sei "ein tragfähiger Kompromiss für alle Seiten" gefunden worden, sagte Unionsparlamentsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) am Dienstag in Berlin. Das umstrittenene Klagerecht der Gewerkschaften gegen Diskriminierungen im Betrieb soll es demnach nicht in der bisher geplanten Form geben. Die vorgesehenen Änderungen orientierten sich "im Wesentlichen" an den Kritikpunkten des Bundesrates, sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) in Berlin.

Das Klagerecht der Betriebsräte werde sich an dem orientieren, was jetzt schon im Betriebsverfassungsrecht vorgesehen sei, sagte Röttgen weiter. Die Besorgnisse der Union würden größtenteils ausgeräumt. Grundlage der Veränderungen am Gesetz seien die Forderungen des Bundesrates.

Vorschlag muss noch in den Fraktionen beraten werden

"Es gibt eine Einigung der Koalitionsspitze", sagte Bosbach. Der Vorschlag müsse nun in den Fraktionen von Union und SPD beraten werden. Die ausgehandelten Änderungen orientierten sich im Wesentlichen an der Beschlussfassung des Bundesrates, sagte Bosbach weiter.

Die Mehrheit der Länder hatte Mitte Juni für eine von Hamburg eingereichte Stellungnahme gestimmt, die das Anti-Diskriminierungsgesetz der großen Koalition als zu weitgehend und zu bürokratisch kritisierte. Neben dem Klagerecht der Gewerkschaften war auch die geplante Einbeziehung von Anti-Diskriminierungsverbänden als Bevollmächtigte moniert worden. Zudem hatte die Länderkammer gefordert, die Beweislastregelung zu ändern sowie Frist und Umfang möglicher Schadensersatzforderungen bei Diskriminierung zu beschränken. Auch solle weiterhin das Kündigungsrecht gelten, wenn die beanstandete Benachteiligung in einer Kündigung liege. Die umfassende Anwendung des Gleichbehandlungsgesetzes auf das Zivilrecht lehnte der Bundesrat ebenfalls ab.

Das Gleichbehandlungsgesetz ist seit langem überfällig. Es soll EU-Richtlinien umsetzen, nach denen Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten sind. Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuss am 1. Mai auf einen Gesetzestext geeinigt, der sich kaum von der ursprünglichen rot-grünen Vorlage unterschied. Daraufhin hatte es Proteste auch aus den Reihen der Wirtschaft gegeben.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Abstimmung über das Gesetz im Bundestag ist für Donnerstag vorgesehen. Danach wird das Gesetz am 7. Juli, möglicherweise aber auch erst nach der Sommerpause Ende September erneut im Bundesrat behandelt. Die Länderkammer kann dann den Vermittlungsausschuss anrufen, hat aber keine Chance, Änderungen gegen den Willen der Regierungsmehrheit im Bundestag durchzusetzen. (tso/AFP)

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