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Gesetzgebung: Kein Rauchverbot "mit einem Schlag"

Nach dem Scheitern eines bundesweiten Rauchverbots hält die Regierung den Nichtraucherschutz nur in Etappen für umsetzbar. Der Bundesgesetzgeber könne den Schutz vor dem Passivrauchen nicht "mit einem Schlag" regeln.

Berlin - Der Bund habe die Zuständigkeit für öffentliche Gebäude, den Arbeitsschutz und den öffentlichen Verkehr, sagte ein Vertreter des Justizministeriums bei einer öffentlichen Sitzung des Bundestags-Petitionsausschusses in Berlin. Die Länder sind nach der Föderalismusreform für das Gaststättenrecht zuständig. Erste Ergebnisse aus Gesprächen mit den Ländern über Nichtraucherschutz erwartet die Regierung bis März.

Nach rechtlichen Bedenken von Innen- und Justizministerium waren die Pläne im Bundestag für ein bundesweites Rauchverbot in Restaurants im Dezember gescheitert. Gesundheitspolitiker aus Union und SPD halten weiterhin eine Bundesregelung über das Arbeitsstättenrecht zum Schutz der Beschäftigten für möglich. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) plant nun ein Rauchverbot für öffentliche Gebäude des Bundes, Fernzüge der Deutschen Bahn, Bahnhöfe und Flughäfen.

Der Petitionsausschuss debattierte heute über Beschwerden, die von mehr als 12.000 Menschen unterstützt werden und ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten, Autos und am Arbeitsplatz fordern. In einer Eingabe wird auch ein Verbot von Schokoladenzigaretten und anderen Produkten verlangt, die Kinder an das Rauchen heranführen können. Der Ausschuss tagte erstmals in dieser Wahlperiode öffentlich. Rund 3300 Menschen pro Jahr kommen in Deutschland nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums wegen passiven Mitrauchens ums Leben. (tso/dpa)

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