zum Hauptinhalt
Die Richter in Karlsruhe – hier der Zweite Senat – ließen bereits wissen, dass allein die Prüfung einer Einstweiligen Anordnung mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird. Foto: Thomas Wieck/dapd

© dapd

Politik: Gesetzt den Fall

Niemand in Berlin mag darüber nachdenken, was passiert, sollte das Bundesverfassungsgericht ESM-Klägern recht geben.

Von Robert Birnbaum

Berlin - Der stellvertretende Regierungssprecher legt Wert auf eine Feststellung: „Die Bundeskanzlerin hat niemals mit dem Bundespräsidenten Joachim Gauck über die Frage und den Zeitpunkt der Ausfertigung der Gesetze zu ESM und Fiskalpakt gesprochen“, sagt Georg Streiter. Der bürokratisch gewundene Satz soll einen Verdacht im Keim ersticken. Nein, heißt er im Klartext, Angela Merkel hat nicht versucht, das Bundesverfassungsgericht auszutricksen. Auf das Gehakel, das es anscheinend zwischen dem höchsten deutschen Gericht und dem Staatsoberhaupt über den Umgang mit den Gesetzen zum Fiskalpakt und zum Euro-Rettungsschirm ESM gab, hat die Kanzlerin keinen Einfluss genommen.

Das wäre ja auch höchst ungewöhnlich, ja ungehörig gewesen. In die Welt gesetzt hat den Verdacht irgendjemand in Karlsruhe: „Entsetzt“ sei „man“ bei Gericht gewesen, schreibt die „FAZ“, dass die Kanzlerin offenbar versucht habe, Gauck zur raschen Unterschrift unter die beiden Euro- Vertragswerke zu bewegen „und dadurch Rechtsschutz zu verhindern“.

Dazu muss man wissen, dass ein Gesetz gilt, wenn der Präsident es unterschreibt. Normalerweise ist das auch aus Karlsruher Perspektive kein Problem; das Gericht kann per Eilentscheid Gesetze stoppen, selbst wenn sie bereits die präsidiale Unterschrift tragen. Bei völkerrechtlichen Verträgen ist die Lage verzwickter. Ist die Ratifizierung formal abgeschlossen, steht Deutschland international in der Pflicht. Das Stoppsignal aus Karlsruhe muss also vor der Unterschrift kommen. Sonst drohen die Klagen gegen Fiskalpakt und ESM ins Leere zu laufen.

Ob Merkel oder andere in der Regierung sich über diese juristische Feinheit je Gedanken gemacht haben, ist eher zweifelhaft. Die einschlägig Zuständigen reagierten jedenfalls glaubwürdig überrascht, als am Donnerstag bekannt wurde, dass Gauck auf Bitten aus Karlsruhe hin seine Unterschrift aufschieben und der ESM nicht pünktlich in Kraft treten werde. Kein Thema war die Frage, als sich die Fraktionschefs von Koalition, SPD und Grünen mit Merkel darauf einigten, die beiden Euro-Gesetze am 29. Juni im Parlament zu verabschieden. Auch Vizesprecher Streiter war vorigen Mittwoch etwas flapsig, aber erkennbar arglos bei der Auskunft, er nehme mal an, dass Gauck kurz darauf unterschreibe: „Es wäre ganz hilfreich, wenn das am 1. Juli in Kraft treten soll“ – der ESM nämlich. Ob nun der von der „FAZ“ zitierte „man“ den Sprecher Streiter wörtlicher genommen hat, als das in Berlin üblich ist, oder ob „man“ sich bei Gericht bloß nicht vorstellen kann, dass in Berlin nicht bekannt ist, was doch jedem juristischen Feinarbeiter sofort klar vor Augen steht – die Frage wird vielleicht nie geklärt. An einen Versuch der Kanzlerin, das Gericht auf kaltem Wege auszuschalten, glauben sie aber nicht mal bei der Opposition.

Die Versuche, aus der Verschiebung des ESM parteipolitisch Zückerlie zu saugen, klingen denn auch verhalten. „Das ist alles nicht besonders professionell“, rügt zwar SPD-Chef Sigmar Gabriel im Südwestrundfunk – die Regierung sei selbst schuld, weil sie erst nach dem Präsidentenwechsel in Paris mit der Opposition über deren Zustimmung verhandelt habe. Doch Gabriel weiß genau, dass es SPD und Grüne ebenfalls nicht eilig hatten – weil auch sie auf den Machtwechsel in Paris warteten, von dem sie sich eine Stärkung ihrer Position erhofften.

Ähnlich ins Leere laufen die prompten Vorwürfe von Euro-Skeptikern, die beiden Verträge sollten nächste Woche durchs Parlament „gepeitscht“ werden. Denn – Sprecher Streiter hat es sorgsam notiert – über Fiskalpakt und ESM berät der Bundestag seit drei Monaten.

Wann die Bundesregierung den Europäern endlich Vollzug melden kann, bleibt unklar. In einem Entwurf der Abschlusserklärung des Euro-Gipfels am nächsten Freitag steht der 9. Juli als neuer ESMStichtag. Doch das Gericht rechnet mit „mehreren Wochen“ zur Prüfung auch nur einer Einstweiligen Anordnung. Was aber passiert, wenn die Richter im Eilentscheid den Klägern folgen und das ESM-Gesetz bis zum endgültigen Urteil stoppen würden – darüber mag in Berlin lieber noch gar keiner nachdenken.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false