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Gesundheit: Praxisgebühr-Verweigerer sollen zur Kasse gebeten werden

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt will hunderttausende Verweigerer der zehn Euro Praxisgebühr zur Kasse bitten. Nicht mehr Ärzte und Kassen, sondern die säumigen Zahler selbst sollen künftig die Kosten für die Gebühreneintreibung zahlen.

Berlin - Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gab es im vergangenen Jahr rund 400 000 Fälle säumiger Zahler. Die Zahl der Praxisgebühr-Zahlungen ging von 170 Millionen 2004 auf rund 160 Millionen 2005 zurück.

Derzeit kommen die Krankenkassen oft nicht an die Gebühr von säumigen Zahlern, da die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen in vielen Fällen einen Gang vors Sozialgericht scheuen. Hier werden nach KBV-Angaben rund 150 Euro Gebühren fällig, die nicht auf säumige Zahler abgewälzt werden können. «Das war nicht einzusehen», sagte ein KBV-Sprecher. Nach dem Zeitungsbericht betragen die Mahnkosten mindestens 70 Euro. Vor dem Gang zum Gericht steht eine Mahnung durch den behandelnden Praxisarzt und bei weiterer Zahlungsverweigerung durch die zuständige KV.

KBV-Chef Andreas Köhler begrüßte in der «Berliner Zeitung» die Neuregelung als «Beitrag zur Patientengerechtigkeit, weil verhindert wird, dass einige Wenige das Solidarsystem zu Lasten der ehrlichen Zahler ausnutzen». Nach Expertenansicht dürfte die Zahlungsmoral steigen, wenn der Versicherte die Mahnkosten zahlen muss. Der KBV- Sprecher begrüßte die geplante Neuregelung als «Angleichung an andere Mahnverfahren im Wirtschaftsleben», bei denen säumige Zahler die Mahnkosten letztlich selbst zahlen müssen. Sie soll nach Angaben Caspers-Merks gemeinsam mit der geplanten Liberalisierung des Arztvertragsrechts in Kraft treten, die derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt wird.

Die pro Quartal fällige Praxisgebühr war mit der Gesundheitsreform Anfang 2004 eingeführt worden. Sie galt als eines der wichtigsten Instrumente zur Vermeidung unnötiger Kosten. Der Rückgang der Einnahmen 2005 ist darauf zurückzuführen, dass mehr Menschen Befreiungen geltend machen können und ihre Arztbesuche auf ein Quartal verlegen. (tso/dpa)

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