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Gesundheitsfonds: Ärztevertreter und Krankenkassen kritisieren Beitragssatz

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt muss sich wegen des einheitlichen Krankenkassenbeitrags von 15,5 Prozent scharfe Kritik gefallen lassen. Die Festlegung auf den ab Januar geltenden Satz sei nach Regeln wirtschaftlicher Opportunität erfolgt, kritisiert etwa die Bundesärztekammer.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bleibt wegen der Festlegung des künftigen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozent in der Kritik. "Wenn die Regierung den Einheitsbeitrag über Jahre festschreibt und die Krankenkassen deshalb zunehmend über Zusatzbeiträge finanziert werden müssen, erreicht man Stabilität in der Statistik, aber nicht in den Portemonnaies der Versicherten", sagte die Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Doris Pfeiffer, der "Frankfurter Rundschau".

Das Bundeskabinett hatte am Dienstag eine Verordnung mit dem neuen einheitlichen Kassenbeitrag auf den Weg gebracht. Rund 90 Prozent der 51 Millionen Kassenmitglieder werden damit künftig mehr als heute bezahlen müssen, knapp acht Prozent weniger. Gesundheitsministerin Schmidt sagte, insgesamt stiegen die Kasseneinnahmen um rund elf auf 167 Milliarden Euro im Jahr 2009. Das sei "großzügig". Zusatzbeiträge seien nicht nötig. Mit dem Einheitssatz kämen die Gesundheitsfinanzen "für eine ganze Zeit" in ruhiges Fahrwasser, betonte Schmidt.

Rationierungsdruck im Gesundheitswesen könnte zunehmen

Scharfe Kritik kommt auch von der Bundesärztekammer: "Wer selbst in diesen Zeiten einer globalen Finanzkrise den einheitlichen Beitragssatz auf Jahre hinaus für unveränderlich erklärt, nimmt Defizite in der Patientenversorgung ganz bewusst in Kauf", sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe den Dortmunder "Ruhr Nachrichten". Sollte es schon im nächsten Jahr eine Erosion der Einnahmen der Krankenkassen geben, werde das zwangsläufig den Rationierungsdruck im Gesundheitswesen weiter erhöhen. Die Verantwortung "für eine solche staatlich verfügte Mittelverknappung" werde dann die Koalition tragen.

Hoppe betonte, das Zustandekommen des einheitlichen Beitragssatzes sei auch ein Indiz dafür, dass bei der Bewertung des Finanzierungsbedarfs die tatsächlichen Versorgungserfordernisse nur eine untergeordnete Rolle spielen. "Die Regierung legt nach wirtschaftlicher Opportunität und haushaltspolitischer Machbarkeit fest, wie viel Geld für die Versorgung der Patienten ausgegeben werden darf." Damit hänge die Versorgung der Patienten künftig vom Spardiktat der Finanzpolitiker ab. (nis/dpa)

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