zum Hauptinhalt

Politik: Gesundheitsfonds: Gutachten ärgert die CSU

Berlin - Der Streit zwischen der CSU und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) über den Gesundheitsfonds ist auch nach der Vorlage eines neues Gutachtens nicht entschärft worden. Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) forderte die Gesundheitsministerin erneut auf, die Klausel präzise umzusetzen, mit der die Belastungen der bayerischen Krankenkassen auf maximal 100 Millionen Euro im Jahr begrenzt werden sollen.

Berlin - Der Streit zwischen der CSU und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) über den Gesundheitsfonds ist auch nach der Vorlage eines neues Gutachtens nicht entschärft worden. Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) forderte die Gesundheitsministerin erneut auf, die Klausel präzise umzusetzen, mit der die Belastungen der bayerischen Krankenkassen auf maximal 100 Millionen Euro im Jahr begrenzt werden sollen. „Ohne Konvergenzklausel wird es keinen Gesundheitsfonds geben“, sagte die CSU-Politikerin dem Tagesspiegel. Der Chef der Landtagsfraktion, Georg Schmid, stellte den Fonds – die neue Geldsammelstelle ab 2009 – sogar grundsätzlich infrage. Wenn dieser nicht vollziehbar sei, müsse das Gesetz „entweder aufgeschoben oder aufgehoben werden“.

Verärgert reagierte CSU-Ministerin Stewens auf ein Gutachten im Auftrag der Bundesregierung, über das Vertreter des Gesundheitsministeriums und der Länder am Dienstag in Berlin berieten. Darin äußern drei renommierte Gesundheitsökonomen Kritik an der Konvergenzklausel. Die gesetzliche Regelung sei „in hohem Maße unvollständig und inkonsistent und lässt sich bei einer wörtlichen Auslegung nicht umsetzen“, heißt es. Die Autoren schlagen daher einen neuen Mechanismus vor. Stewens warf den Gutachtern vor, nicht „einen gangbaren technischen Weg für die Umsetzung“ vorgeschlagen zu haben, „sondern vielmehr ein anderes Gesetz“. Die Klausel sei ohne Weiteres umsetzbar. „Wenn man jedoch an ihrem politischen Sinn zweifelt, und das tun die Gutachter, dann hat man auch Umsetzungsschwierigkeiten und denkt sich neue Wege aus.“

Die Gesundheitsökonomen kommen zum Ergebnis, dass mit der Konvergenzklausel vor allem die Länder Sachsen und Thüringen das höhere Ausgabenniveau der Krankenkassen in Bayern, Baden- Württemberg und Berlin bezahlen müssten. Von der politischen Umsetzung einer solchen „Bestrafung“ sei abzuraten. Auch SPD-Fraktionsvize Elke Ferner sagte, die Klausel werde nicht benötigt, weil sie dem deutschen Gesundheitssystem widerspreche. Cordula Eubel

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false