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Politik: Gesundheitsfonds kommt

Bundestag schafft Voraussetzungen

Berlin - Mit der Verabschiedung eines neuen Insolvenzrechts für die gesetzlichen Krankenkassen hat der Bundestag eine der letzten Voraussetzungen zur Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar geschaffen. Mit der Stimmenmehrheit von Union und SPD beschloss das Parlament am Freitag einen Gesetzentwurf, der den Umgang mit drohenden Kassenpleiten regelt.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verteidigte erneut den geplanten Einheitsbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. „Trotz Kritik bleibe ich dabei: Der Gesundheitsfonds macht das System einfacher, gerechter und fairer“, sagte Schmidt. Kritik kam von FDP, Grünen und Linken.

Nach der neuen Insolvenzregelung, die 2010 greifen soll, können auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und regionale Versicherungen künftig pleitegehen. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht wie Barmer, Techniker Krankenkasse oder DAK insolvenzfähig. Künftig sollen bei einer Pleite von Kassen, die unter Landesaufsicht stehen, nicht mehr die Länder haften. Stattdessen sollen die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart einspringen. Notfalls müssen auch andere Kassen aushelfen. Schutzmaßnahmen wie freiwillige Verträge über Finanzhilfen unter Kassen und Hilfen bei Fusionen sollen verhindern, dass es überhaupt zu einer Insolvenz kommt.

Das Gesetz regelt auch den Aufbau einer Liquiditätsreserve und die Umsetzung der sogenannten Konvergenzklausel, die vor allem in Bayern sehr umstritten war. Die Klausel soll sicherstellen, dass kein Bundesland durch den Fonds und den neuen Finanzausgleich zwischen den Kassen pro Jahr mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich belastet wird. Ferner werden die Krankenkassen verpflichtet, für die Pensionsansprüche von beamtenähnlichen Angestellten Rücklagen zu bilden, wofür sie maximal 40 Jahre Zeit haben.

In der Bundestagsdebatte versicherte Schmidt, der Fonds sei so ausgestaltet, dass er „zu 100 Prozent“ die für 2009 erwarteten Ausgaben durch Einnahmen abdecke. Sie wies die Angaben von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Kassen zurück, wonach durch die Finanzkrise weitere Defizite drohten. Der Schätzerkreis habe bei der Festlegung des Einheitsbeitragssatzes von 15,5 Prozent bereits „sehr vorsichtig“ kalkuliert und sei eher von einem Wachstum „gegen null“ ausgegangen, sagte Schmidt. Es gebe für die Kassen keinen Grund, ab 2009 flächendeckend Zusatzbeiträge zu erheben. AFP

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