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Gesundheitspolitik: Bei Vorkasse bleibt der Patient auf den meisten Kosten sitzen

Oftmals bekommen Patienten nur einen Teil der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen zurückerstattet. Die Koalition will daher noch im laufenden Gesetzverfahren die Möglichkeiten der Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte ausweiten.

Kassenpatienten, die sich für einen Kostenerstattungstarif entschieden haben, bleiben auf einem Großteil ihrer Arztkosten sitzen. Dies bestätigten die beiden Branchenführer Barmer GEK und Techniker-Krankenkasse (TK) dem Tagesspiegel. Von den privat eingereichten Rechnungen erstattet die Barmer GEK im Schnitt rund ein Drittel der Kosten, bei der TK sind es etwa 36 Prozent. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will deshalb nun per Gesetz ausdrücklich klarstellen lassen, dass die Kassen ihren Mitgliedern auch private „Ergänzungstarife zur Kostenerstattung“ vermitteln dürfen.

„Wenn Ärzte bei Kassenpatienten mit Kostenerstattung den 2,3-fachen Satz abrechnen, können wir das natürlich nicht eins zu eins erstatten“, sagte Barmer-GEKSprecher Kai Behrens. Außerdem müsse für den höheren Aufwand eine Verwaltungskostenpauschale einbehalten werden. Bei der TK beträgt diese derzeit zehn, bei der Barmer GEK 7,5 Prozent.

Die Koalition will noch im laufenden Gesetzverfahren die Möglichkeiten der Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte ausweiten. Per Änderungsantrag, der dem Tagesspiegel vorliegt, soll den Kassen vorgegeben werden, für den bürokratischen Mehraufwand nur noch maximal fünf Prozent des Rechnungsbeitrags verlangen zu dürfen. Bisher hieß es nur, dass der höhere Aufwand „angemessen“ zu berücksichtigen sei. Zudem planen FDP und Union, die Mindestbindungsfrist für Kostenerstattung auf ein Vierteljahr zu senken. Bisher lag sie bei einem Jahr.

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