zum Hauptinhalt

Gesundheitspolitik: Freie Arznei weiter selbst zu bezahlen

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel weiter aus der eigenen Tasche bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.

Kassel - Der Ausschluss dieser Medikamente aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen seit 2004 verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Bei einem Preis von durchschnittlich elf Euro bleibe die Belastung für die Versicherten zumutbar. Der Kläger will nun eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht prüfen. (AZ: B 1 KR 6/08 R)

Der heute 74-Jährige Mann aus Niedersachsen leidet an chronischer Bronchitis. Schon seit 1983 verordnete ihm deshalb sein Arzt ein Schleim verflüssigendes Mittel. Seit Anfang 2004 lehnt seine Krankenkasse es jedoch ab, die Kosten von monatlich 28,80 Euro zu bezahlen. Die Kasse verwies zur Begründung darauf, dass mit dem GKV-Modernisierungsgesetz nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen worden waren. Die Einsparungen der gesetzlichen Kassen fielen mit 1,4 Milliarden Euro 2004 sogar höher als erwartet aus.

BSG wies Klage ab

In seiner Klage argumentierte der Mann, er werde unzulässig gegenüber anderen chronisch Kranken benachteiligt, die verschreibungspflichtige Mittel einnehmen. Das BSG wies die Klage ab. Der Gesetzgeber habe davon ausgehen dürfen, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel preiswerter seien als verschreibungspflichtige. Auch vor 2004 seien sie bereits überwiegend ohne Rezept verkauft worden. Dies seien hinreichende Gründe für den Leistungsausschluss. Zudem nehme das Gesetz Kinder unter zwölf Jahren sowie Wirkstoffe aus, die bei besonders schweren Krankheiten als Therapiestandard gelten. (AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false