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Politik: Gesundheitspolitik: Kollektivhaftung endet 2002

Die kollektive Haftung der Ärzte für Überschreitungen des Arzneibudgets soll nach Angaben von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vom kommenden Jahr an fallen. Diesen Zeitpunkt nannte sie dem "Kurier am Sonntag" in Bremen.

Die kollektive Haftung der Ärzte für Überschreitungen des Arzneibudgets soll nach Angaben von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vom kommenden Jahr an fallen. Diesen Zeitpunkt nannte sie dem "Kurier am Sonntag" in Bremen. Die Kollektivhaftung soll durch "andere wirksame Instrumente" ersetzt werden. Beifall erhielt die SPD-Politikerin aus der Union und von den Ärzten. "Ich halte den Kurswechsel in der Gesundheitspolitik für richtig", sagte CDU/CSU-Fraktionsvize Horst Seehofer im Deutschlandradio Berlin. "Die Budgets gehen zu Lasten der Patienten, weil Medikamente in vielen Fällen nicht mehr verordnet werden."

In der kommenden Woche werde die CDU/CSU einen Gesetzentwurf einbringen, der Arznei- und Heilmittelbudgets durch praxisbezogene Richtgrößen ersetzt, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Auch Schmidts Ankündigung, einen "runden Tisch" mit Ärzten, Kassen und Pharmaindustrie einrichten zu wollen, begrüßte er.

Seehofer selbst hatte als Minister den Ärzten 1993 Ausgabenlimits verordnet. Seitdem haften alle Doktoren einer Region mit ihren Honoraren, wenn das Arzneibudget überzogen ist, auch wenn der einzelne Mediziner sparsam verschreibt.

Unterdessen betonte die Staatssekreträrin im Gesundheitsministerium, Gudrun Schaich-Walch (SPD), dass die Bundesregierung in absehbarer Zeit keine neuen Gesetze zur Gentechnik erlassen wird. Die alte Gesetzgebung, darunter das Embryonenschutzgesetz, bleibe bis auf weiteres in Kraft. Zunächst solle es eine umfassende öffentliche Debatte über Klonen und Stammzellenforschung geben.

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