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Gesundheitspolitik: Selbstständige erhalten gesetzliches Krankengeld

Gesetzlich versicherte Selbstständige werden Arbeitnehmern gleichgestellt. Jedoch nicht in allen Punkten.

Nach einem Bundestagsbeschluss können Selbstständige ab der siebten Krankheitswoche anstelle der oftmals teureren Wahltarife künftig das gesetzliche Krankengeld beziehen. Alternativ dazu haben sie aber auch weiterhin die Option, bei ihrer Krankenkasse die zu Jahresbeginn eingeführten Tarife für Selbstständige und Freiberufler in Anspruch zu nehmen.

Einen Krankengeld-Anspruch ab dem ersten Krankheitstag wird es jedoch weiterhin nicht geben. Dies stößt beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) auf deutliche Kritik. Viele freie Journalisten blieben dadurch ohne ausreichenden Schutz, klagte der DJV-Vorsitzende Michael Konken.

Seit Einführung des Gesundheitsfonds zu Jahresbeginn kamen Selbstständige nicht mehr automatisch in den Genuss von Krankengeld. Während Arbeitnehmer sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten, mussten sich Freiberufler und Selbstständige selbst um ihre Absicherung kümmern.

Für die Absicherung längerer Krankheitszeiten konnten sie eine private Zusatzversicherung abschließen oder einen sogenannten Krankengeld-Wahltarif bei der gesetzlichen Kasse in Anspruch nehmen. Speziell für ältere Versicherte war dies aber oft sehr teuer. Alters-Staffelungen beim Wahltarif sind daher künftig untersagt. (sh/dpa)

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