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Gesundheitsreform: "Geiselhaft"-Äußerung verletzt keine Persönlichkeitsrechte

Die Klage eines Facharztes gegen die "Geiselhaft"-Äußerung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ist endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Berufung des Mediziners zurück.

Freiburg - Der Mediziner war mit seinem Unterlassungsantrag bereits vor dem Landgericht Freiburg ohne Erfolg geblieben. Er wollte Schmidt die Behauptung verbieten lassen, dass Ärzte durch ihre Proteste gegen die Gesundheitsreform Patienten in Geiselhaft genommen hätten.

Der Mediziner hatte sich am 4. Dezember 2006 an einem bundesweiten Protesttag gegen die Gesundheitsreform beteiligt, an dem viele Arztpraxen und Apotheken geschlossen blieben. Schmidt sagte damals in einem Radiointerview, es ärgere sie, "wenn Patienten oder kranke Menschen in Geiselhaft genommen werden für Forderungen nach mehr Geld".

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts scheitert ein Unterlassungsanspruch daran, dass der Kläger durch die Äußerung "nicht als Individuum betroffen" sei. Schmidt habe zwar zweifellos den Teil der Ärzte als "Geiselnehmer" qualifizieren wollen, die am 4. Dezember 2006 ihre Praxen geschlossen hielten. Sie habe damit aber die Gesamtheit der mehr als 40.000 Ärzte "streikenden" Ärzte und damit ein "Kollektiv" gemeint. Damit sei der Personenkreis derart groß und unübersehbar gewesen, dass ein Einzelner nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sein könne. (tso/ddp)

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