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Gesundheitsreform: Gutverdiener sollen mehr zahlen

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will Gutverdiener künftig stärker zur Kasse bitten. Die Privatversicherungen werden demnach in den Gesundheitsfonds einbezogen, Besserverdiener sollen bis zu 127 Euro mehr im Monat zahlen.

Berlin - Vorschlägen aus dem Ministerium zufolge soll die Beitragsbemessungsgrenze von 3562 Euro, bis zu der prozentuale Abgaben fällig sind, kräftig angehoben werden. Sie soll auf das heutige Niveau der Rentenversicherung steigen, also auf 5250 Euro in den alten und 4400 in den neuen Ländern, wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtete. Künftig sollen Bürger zudem auch auf Miet- und Zinseinkommen Abgaben zahlen.

Die Arbeitgeberbeiträge sollen von der Summe der Löhne erhoben werden. Ein Wechsel zwischen privaten und gesetzlichen Kassen soll möglich werden, zudem sollen Privatversicherungen in den geplanten Gesundheitsfonds einzahlen.

Die Existenz dieses Papiers, aus dem die «Süddeutsche Zeitung» zitiert, bestätigte das Ministerium am Mittwoch in Berlin. Entscheidungen seien aber noch nicht getroffen worden. Das Papier soll nach Angaben der Zeitung als Basis für die kommenden Gespräche dienen. Die Arbeitsgruppe Gesundheitsreform setzt an diesem Donnerstag ihre Beratungen fort.

Reicht das Geld einer Krankenkasse aus dem geplanten Gesundheitsfonds nicht, sieht ein Papier des Ministeriums neben einer Zusatzprämie zu Lasten der Versicherten noch andere Möglichkeiten vor. So könnten sie sich in Versorgungsmodelle einschreiben und dürften dann nur bestimmte Ärzte und Kliniken aufsuchen. Steigen die Kosten weiter, könnten dem Papier zufolge Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge wachsen. Steuererhöhungen sind nach diesen Vorstellungen nicht geplant.

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) erteilte einer deutlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze eine Absage. Dies sei mit der Union sicherlich nicht zu machen, sagte Müller im Deutschlandradio Kultur. Eine Gesundheitsreform werde aus Sicht der Union nur dann akzeptabel sein, «wenn sie zumindest nicht dazu führt, dass die Belastung der Erwerbsarbeit erhöht wird». (tso/dpa)

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