zum Hauptinhalt

Gesundheitsreform: Koalition befürchtet neuerliche Verfassungspanne

In der großen Koalition wächst nach den Vetos von Bundespräsident Köhler gegen zwei Gesetzesvorhaben der Regierung die Angst vor einem weiteren Nein bei der Gesundheitsreform. Zudem haben die Länder bereits Widerstand angekündigt.

Berlin - Nach dem Scheitern des Verbraucherinformationsgesetzes und eines bundeseinheitlichen Nichtraucherschutzes will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Gesundheitsreform verfassungsfest gemacht wird. Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte, sollte es Hinweise auf verfassungsrechtliche Bedenken bei der Gesundheitsreform geben, dann würden diese sicher ausgeräumt. Noch sei das Gesetz in den Beratungen im Bundestag. Wenn Innen- und Justizministerium gebeten würden, würden sie sich Einzelfragen noch einmal genau ansehen. Er sei aber "sicher, dass das Gesetz, das dann vom Bundestag beschlossen wird, verfassungsgemäß sein wird".

Zuvor hatte der stellvertretende Unionsfraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) die große Koalition vor einer weiteren Niederlage bei einem Gesetzesvorhaben gewarnt. "Wir müssen uns als Bundesgesetzgeber mit den verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Gesundheitsreform ernsthaft beschäftigen, bevor es der Bundespräsident tut", sagte Bosbach der "Saarbrücker Zeitung". So seien die geplanten Änderungen bei den privaten Krankenversicherungen "verfassungsrechtlich fraglich". Hinzu kämen europarechtliche Vorbehalte. Er forderte die Koalition zugleich auf, "sauberer" zu arbeiten. FDP-Gesundheitsexperte Danie Bahr erklärte dazu, Bosbach habe Recht. Viele Regelungen der Gesundheitsreform dürften keinen Bestand haben. Er forderte erneut ein Expertengespräch im Bundestag zu den rechtlichen Fragen.

Länder haben erhebliche Bedenken

Bundespräsident Horst Köhler hatte die Unterzeichnung des Verbraucherinformationsgesetzes verweigert, weil es infolge der Föderalismusreform gegen die Verfassung verstoße. Konkret laufe es dem Artikel 84 des Grundgesetzes zuwider, das dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben zu übertragen, entschied das Bundespräsidialamt.

Die Gesundheitsreform soll Ende Januar im Bundestag verabschiedet werden, danach muss der Bundesrat im Frühjahr über das Vorhaben entscheiden. Die Länder haben schon Widerspruch angemeldet. Bereits am 15. Dezember will der Bundesrat zu der Reform eine Stellungnahme abgeben, die äußerst kritisch ausfallen dürfte. Die privaten Krankenversicherer haben sagar eine Verfassungsklage angedroht. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false