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Gesundheitsreform: Union verdrängt Verfassungsbedenken

Die Spitze der Unionsfraktion hat die auch in der CDU erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gesundheitsreform zurückgewiesen.

Berlin - "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist", sagte Unionsfraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) vor Journalisten in Berlin. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit sei umfassend und sorgfältig geprüft worden.

Demgegenüber sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) im "Kölner Stadt-Anzeiger", es sei "durchaus möglich", dass das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort habe. Es gebe massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Reform, die nicht einfach vom Tisch gewischt werden könnten. Auch der CDU-Rechtsexperte Jürgen Gehb sagte dem Blatt: "Es würde mich schon wundern, wenn so ein wichtiges Vorhaben wie die Gesundheitsreform an den Tischen von Karlsruhe vorbei gehen würde."

Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis äußerte sich skeptisch zu dem Vorhaben, die Kinderversicherung bei den gesetzlichen Kassen steuerlich zu bezuschussen, nicht aber bei den privaten. "Ich glaube nicht, dass man das so machen kann", sagte Geis dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Röttgen verwies darauf, dass der geplante Steuerzuschuss lediglich einen Teil der "versicherungsfremden Leistungen" abdecke. Es habe auch schon in früheren Jahren Steuerzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung gegeben, die nicht beanstandet worden seien. Zuvor hatte auch der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. (tso/AFP)

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