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Gesundheitssystem: Was Pflege wert ist

Der Expertenbeirat der Gesundheitsministerin hat Vorschläge zur Beseitigung der Misstände in der Pflege erstellt und die Kosten berechnet. Eine Umsetzung sei aber erst nach der Bundestagswahl möglich, erklärte Ulla Schmidt.

Berlin - Demenzkranke brauchen Hilfe im Alltag: Sie müssen beaufsichtigt, geduldig angeleitet und an Vergessenes erinnert werden. Dabei fallen Kosten für die Pflege an. Mehr als jeder vierte Demenzkranke erhält jedoch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie eine Studie aus dem Jahr 2005 ergeben hat; die übrigen wurden meist nur in Pflegestufe I eingeordnet. Um diese Missstände abzuschaffen, soll die Pflegeversicherung grundsätzlich reformiert werden, sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) am Montag in Berlin. Dort übergab ihr der Expertenbeirat Umsetzungsvorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der bereits im Januar vorgestellt wurde.

Der Beirat empfiehlt, fünf Bedarfsgrade statt der bisherigen drei Pflegestufen einzuführen; zudem sollten nicht mehr der zeitliche Hilfebedarf und die rein körperlichen Beeinträchtigungen als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Schmidt sagte, dies sei ein Paradigmenwechsel „hin zu einem ganzheitlichen Ansatz“. Vor allem für Demenzkranke und pflegebedürftige Kinder wäre der neue Pflegebegriff gerechter, sagte der Beiratsvorsitzende Jürgen Gohde. Der „Bedarfsgrad 1“ solle dabei helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten; der „Bedarfsgrad 5“ solle für besonders schwere Pflegefälle gelten. Er entspräche der heutigen Härtefallregelung.

Im Umsetzungsbericht stellt der Beirat die Kosten von vier verschiedenen Szenarien vor. Dabei reicht die Spanne von einem „kostenneutralen“ Modell, das Mehrkosten in Höhe von rund 340 Millionen Euro jährlich mit sich brächte, bis zu einem Modell mit 3,6 Milliarden Euro Mehrausgaben. Eine konkrete Empfehlung für ein bestimmtes Modell hat der Beirat zwar nicht abgegeben, doch Gohde machte deutlich, dass er persönlich die teureren Szenarien eindeutig vorzieht. Gesundheitsministerin Schmidt wollte sich noch nicht festlegen, erklärte aber, dass das kostenneutrale Modell wohl die größten Chancen auf Umsetzung hätte. Zunächst müsse man sehen, wie die fünf Bedarfsgrade auf den Weg gebracht werden könnten, „und danach kann man klären, wie man die Leistungen verbessern kann“, sagte Schmidt.

Aus dem Bericht des Beirats geht jedoch hervor, dass eine kostenneutrale Lösung unter Beibehaltung bisheriger Leistungsbeiträge „nur erreichbar ist, wenn der Zugang zu Leistungen höherer Bedarfsgrade erheblich verändert wird“. Personen mit überwiegend körperlichen Beeinträchtigungen etwa würden dann niedriger eingestuft als bisher und hätten folglich mit weniger Leistungen zu rechnen. Eine weitere Folge sei die schlechtere Absicherung der häuslichen Versorgung.

Zu den Umstellungskosten kämen zudem die Kosten für den „Bestandsschutz“. Um die Pflegereform langfristig zu finanzieren, muss aus Sicht der Gesundheitsministerin eine Pflege-Bürgerversicherung eingeführt werden, in die auch die Einnahmen der privaten Krankenkassen einfließen würden.

Obwohl dies bereits im Koalitionsvertrag von 2005 zum Ziel erklärt worden ist, wird es vor der Bundestagswahl nicht mehr zu einer Einigung über die Finanzierung der Pflegereform kommen. Schmidt will jedoch erreichen, dass der Bericht im Kabinett und im Bundestag besprochen wird; so könne in der nächsten Legislaturperiode die Minutenpflege endlich Vergangenheit werden, sagte Schmidt. Simone Sohl

Simone Sohl

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