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Politik: Getrennte Wege

Die SPD hat zwei frühere Kölner Parteimitglieder auf Rückzahlung von Spendengeldern verklagt. Mit einem Vergleich gibt sie sich vor Gericht nicht zufrieden

Die einstigen Freunde kamen getrennt. Sie grüßten sich nur kurz und als die Fotografen sie baten, doch ein wenig näher zusammenzurücken, lehnten sie beide ab. „Das muss jetzt nicht sein“, zischte Manfred Biciste, der frühere Schatzmeister der Kölner SPD. Er erlaubte sich allenfalls einen verstohlenen Blick nach rechts, dort wartete Norbert Rüther ungeduldig darauf, dass sich die Tür öffnet, aus der das hohe Gericht eintritt und die Verhandlung endlich eröffnet.

Sowohl Rüther wie Biciste waren von der 20. Zivilkammer des Kölner Landgerichtes einbestellt worden. Die Kammer wollte prüfen, ob es die Chance einer Einigung zwischen den beiden früheren Sozialdemokraten und ihrer Partei gibt. Die SPD, vertreten durch den Bonner Anwalt Helmut Neumann, will von den beiden Ex-Genossen knapp eine halbe Million Euro an Schadenersatz; denn exakt diese Summe verlangt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse von seiner eigenen Partei wegen der illegalen Spendensammelaktion von Rüther und Biciste in den 90er Jahren in Köln.

Norbert Rüther saß zwischenzeitlich im Gefängnis und angesichts seiner Hafterfahrungen mag ihm das Zwischenspiel vor dem Zivilgericht eher wie ein Erholungsurlaub vorgekommen sein. Sorgen dürfte ihm allenfalls die Höhe der Forderung machen, denn nach Auskunft seiner Anwälte ist der einstige SPD-Fraktionschef aus der Domstadt inzwischen mittellos. „Wir haben Prozesskostenhilfe beantragt“, hatte sein Düsseldorfer Anwalt Tondorf im Strafverfahren gesagt und selbst bei der Staatsanwaltschaft setzt sich inzwischen die Überzeugung durch, dass Rüther kein Geld mehr hat.

Das war einmal anders. Früher war Rüthers der stets heitere und lebensfrohe Kölner, der joviale Strippenzieher, der die Geschicke der Domstadt regelte und offenbar dafür sorgte, dass so mancher Geldschein in seine eigenen Taschen wanderte. Rund 800 000 Mark soll er als so genannte Danke-schön-Spenden erhalten haben; mal im Zusammenhang mit dem Bau der Müllverbrennungsanlage, dann wieder von kleinen und mittleren Unternehmen, denen die Hilfe des mächtigen Genossen wichtig war. Etwa eine halbe Million Mark hat Rüther mit Hilfe des Schatzmeisters Biciste und einflussreichen Genossen in die Parteikasse gespült. Das Muster war immer gleich: die Genossinnen und Genossen bekamen Bargeld, spendeten es und viele von ihnen kassierten anschließend mit Hilfe der Spendenquittung beim Finanzamt.

Seit Thierse den Genossen einen Bescheid über knapp 500 000 Euro geschickt hat, nutzen sie die neue Möglichkeit des veränderten Spendenrechtes und wollen sich das Geld bei den beiden Ex-Parteifreunden wiederholen. Das Gericht scheint den Anspruch vom Grundsatz her nicht abzulehnen. Natürlich sind noch einige Rechtsfrage zu klären, aber die Kammer hat immerhin gefragt, ob die beiden Beklagten bereit seien, jeweils ein Viertel der geforderten Summe zu bezahlen.

Während die noch überlegten, lehnte Anwalt Neumann für die SPD ab: „Ich bin nicht befugt, einen Vergleich zu akzeptieren.“ In diesem ersten Regressprozess werden jetzt die Richter entscheiden müssen. Nicht nur die Genossen werden den Ausgang gespannt verfolgen, Sondern auch die Liberalen – denn sie haben Jürgen Möllemann wegen dubioser Spendengelder ebenfalls verklagt.

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